Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation - Umschulung

Kurs-ID K-4029
Dauer 3640 Stunden
Unterrichtszeiten Vollzeit
Kosten k. A.
Zielgruppe Die Umschulung richtet sich an Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung, die sich für eine Tätigkeit im Bereich Marketing interessieren.
Voraussetzung Vorausgesetzt werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sowie EDV-Grundkenntnisse.
Abschluss Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Förderung Bildungsgutschein
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
URL des Kurses Details beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
IBB AG Stuttgart
Tübinger Straße 8 - 10
70178 Stuttgart

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
NeinJak. A.Nein

 

Beschreibung

Kaufleute für Marketingkommunikation entwickeln zielgruppengerechte Marketing- und Werbemaßnahmen, koordinieren und überwachen deren Umsetzung und kontrollieren die Ergebnisse. Sie arbeiten in erster Linie in Agenturen und Beratungsfirmen, zum Beispiel Werbe-, PR- und Eventagenturen. Darüber hinaus werden sie auch in Marketing- und Kommunikationsabteilungen größerer Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche beschäftigt. Somit bieten sich Ihnen vielfältige Perspektiven, sich in reizvollen und spannenden Tätigkeitsbereichen weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Umschulung werden Ihnen die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt.

Die Vorteile Ihrer Umschulung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation beim IBB:
- Praxisorientierte Inhalte
- Mindestens 6 Monate Praktikum im Betrieb
- Teilnahme auch von zu Hause aus möglich*
- Unterstützung durch Bewerbungsberatung, Coachings und Workshops inklusive
- Auffrischung von Grundlagen mit Vorbereitungskursen
- Abschluss mit IHK-Zertifikat

Attraktive Förderprämien:
Während Ihrer Umschulung erhalten Sie 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat, wenn sie arbeitslos sind oder aufstockende Leistungen beziehen.** Zudem können Ihnen laut Weiterbildungsstärkungsgesetz insgesamt 2.500 Euro Prämien für bestandene Prüfungen ausgezahlt werden.


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*Zwingende Voraussetzung dafür ist die Zustimmung Ihres Kostenträgers und Ihrer zuständigen Prüfungskammer. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung!
**Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes obliegt der Entscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner – wir unterstützen Sie dabei gerne!


 

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