Ausbildung zu zertifizierten fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell (jetzt auch unter Berücksichtigung des Themenbereichs Datenschutz und künstliche Intelligenz (KI))
udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH
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Kursbeschreibung
Ausbildung zu zertifizierten fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell (unter besonderer Berücksichtigung des Themenbereichs Datenschutz und künstliche Intelligenz (KI))
Ausgehend von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland definiert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Zweck des Datenschutzes "den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird". Diesem Zweck dienen alle Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, die beschreiben und festlegen, in welchem Rahmen moderne Datenverarbeitung und Kommunikation geschehen darf und kann.
Eine der Vorschriften des BDSG regelt die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und läßt diesen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zukommen: Bei einer Stelle, die personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und übermittelt, haben die Datenschutzbeauftragten die Wahrung des Persönlichkeitsrechts sicherzustellen. Sie sind dabei an Weisungen anderer nicht gebunden.
Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten automatisch verarbeitet (z.B. Lohnbuchhaltung mit Personalcomputer) und hierbei zehn Personen oder mehr ständig in der Regel beschäftigt, hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das Gesetz verlangt von ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Für bestimmte Stellen des Bundes und zunehmend auch für öffentliche Stellen in den Bundesländern wird ebenfalls die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verlangt. Dazu gehören Einrichtungen im Sozialbereich, Krankenhäuser und zunehmend auch Behörden der Länder, Kreise und Gemeinden.
Nach einem Beschluß des Landgerichts Ulm üben Datenschutzbeauftragte einen eigenständigen Beruf aus. Sie müssen als Computerfachleute über ein entsprechendes Problembewußtsein verfügen, die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder und alle anderen, den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können, sowie über ausreichende Kenntnisse der betrieblichen Organisation verfügen.
Das Seminar wendet sich deshalb auch an DV-Fachleute und Praktiker der automatischen Datenverarbeitung mit entsprechender Berufserfahrung.
Ausgehend von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland definiert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Zweck des Datenschutzes "den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird". Diesem Zweck dienen alle Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, die beschreiben und festlegen, in welchem Rahmen moderne Datenverarbeitung und Kommunikation geschehen darf und kann.
Eine der Vorschriften des BDSG regelt die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und läßt diesen einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zukommen: Bei einer Stelle, die personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und übermittelt, haben die Datenschutzbeauftragten die Wahrung des Persönlichkeitsrechts sicherzustellen. Sie sind dabei an Weisungen anderer nicht gebunden.
Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten automatisch verarbeitet (z.B. Lohnbuchhaltung mit Personalcomputer) und hierbei zehn Personen oder mehr ständig in der Regel beschäftigt, hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das Gesetz verlangt von ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Für bestimmte Stellen des Bundes und zunehmend auch für öffentliche Stellen in den Bundesländern wird ebenfalls die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verlangt. Dazu gehören Einrichtungen im Sozialbereich, Krankenhäuser und zunehmend auch Behörden der Länder, Kreise und Gemeinden.
Nach einem Beschluß des Landgerichts Ulm üben Datenschutzbeauftragte einen eigenständigen Beruf aus. Sie müssen als Computerfachleute über ein entsprechendes Problembewußtsein verfügen, die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder und alle anderen, den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften anwenden können, sowie über ausreichende Kenntnisse der betrieblichen Organisation verfügen.
Das Seminar wendet sich deshalb auch an DV-Fachleute und Praktiker der automatischen Datenverarbeitung mit entsprechender Berufserfahrung.
Kursinformationen
Tags
Kurs-ID
DSB-1 2027
Dauer
16 Tage in 3 Seminarblöcken plus Prüfungstag
Unterrichtszeiten
9:00 bis 17:00 Uhr bzw. 8:30 bis 16:30 Uhr
Termin
25.01.2027 bis 20.03.2027
Kosten
4.675,00 €
Zielgruppe
(zukünftige) interne oder externe Datenschutzbeauftragte
Bildungsart
Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform
Vor-Ort-Vollzeit
Voraussetzung
einschlägige Berufserfahrung
Förderung
Dieses Seminar wird von der EU über das MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION BADEN-WÜRTTEMBERG und die L-Bank Baden-Württemberg kofinanziert. Dadurch können sich die Seminargebühren erheblich reduzieren, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist: Ihr Hauptwohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz liegt in Baden-Württemberg.
max. Teilnehmerzahl
20
URL des Kurses
Anmelde URL des Kurses
Veranstaltungsort
udis gGmbH
Lise-Meitner-Straße 15
89081 Ulm (Donau)
Lise-Meitner-Straße 15
89081 Ulm (Donau)
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