Vorbereitung auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I)I
Kurs-ID | Sommer 2024 |
Datum | 08.01.2024 bis 26.04.2024 |
Dauer | 13 Wochen |
Unterrichtszeiten | 08:00 - 14:45 (Vollzeit) |
Kosten | 2.162,00 € |
Zielgruppe | Kommunale MitarbeiterInnen |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Präsenzunterricht |
Abschluss | Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung bzw. Angestelltenprüfung I |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 20 |
max. Teilnehmerzahl | 24 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Ja. |
Veranstaltungsort
|
Verwaltungsschule Rhein-Neckar gGmbH
U 1, 16-19 68161 Mannheim, Universitätsstadt |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
---|---|---|
Nein | Nein | Ja |
Beschreibung |
---|
Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Erste Prüfung der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I) durch. Daran können Beschäftigte, die ihre Qualifikation und berufliche Verwendungsbreite erhöhen wollen oder die Tätigkeiten ausüben, für die im Lehrgang vermittelte Kenntnisse erforderlich sind, teilnehmen. Der Lehrgang umfasst ca. 400 Unterrichtseinheiten in den Bereichen: - Verwaltungsbetriebswirtschaft - Personalwesen - Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren - Wirtschafts- und Sozialkunde Der Unterricht findet montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt (Änderungen vorbehalten!). Termine: Dauer: 08. Januar bis 26. April 2024 (voraussichtlich unterrichtsfrei vom 12.-16.02.2024 und vom 25.03.-05.04.2024) Schriftliche Prüfung: 06. und 08. Mai 2024 Praktische Prüfung: 02. bis 07. Juli 2024 Der Lehrgang endet mit der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung, (siehe TVöD Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) Nr. 7). Die Absolvierung der Ersten Prüfung ist in der Regel eine wesentliche Prüfungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung zum/-r Verwaltungsfachwirt/-in (Zweite Prüfung). Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung zum/-r Verwaltungsfachangestellten (Externenprüfung) können vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen werden: Zur Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung können zugelassen werden: Beschäftigte aus allen Bereichen der staatlichen bzw. Kommunalverwaltung mit folgenden Dienstzeiten: 2 Jahre: Beschäftigte mit einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung oder Verwaltungsausbildung. 3 Jahre: Beschäftigte ohne Berufsausbildung → siehe auch Ausschreibung Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung Teilnehmer*innen können diese Prüfung u.a. auch als Externenprüfung zum*r Verwaltungsangestellten ablegen, sofern sie vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen worden sind. Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung zum*r Verwaltungsfachangestellten (Externenprüfung) können vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen werden: Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit1 gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (BBiG § 45, siehe auch PrO § 11 Abs. 2). Aufstellung der Lehrgangsgebühr Lehrgangsgebühr: 1.930,00 € Lehrmaterial: 130,00 € Prüfungsgebühr: 102,00 € Gesamt: 2.162,00 € Vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Rechnung. Diese ist mit Lehrgangsbeginn fällig. Der Unterricht findet als Präsenzunterricht in den Räumen der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar statt. → siehe auch Ausschreibung Erste Prüfung nach der Entgeltordnung Sommer 2024 – berufsbegleitend Für den Lehrgang gibt es eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen. Die Anmeldungen werden nach Eingang und Eignung berücksichtigt. Als zusätzliches Lehrmaterial für den Unterricht müssen die Teilnehmer*innen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) mitbringen. Den Bestellschein „VSV-Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang. Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband) eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung. Wegen der umfangreichen Vorbereitungen hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung des Lehrgangs bitten wir um verbindliche Anmeldung mit Lebenslauf sowie Tätigkeitsbeschreibungen der letzten 2-3 Jahre bis spätestens 30. Oktober 2023 an Verwaltungsschule Rhein-Neckar gGmbH, Frau Birgit Späth, U 1, 16 – 19, 68161 Mannheim (b.spaeth@studieninstitut-rn.de). Das Anmeldeformular für die Verwaltungsschule Rhein-Neckar finden Sie hier: https://studieninstitut-rhein-neckar.de/anmeldung_verwaltungsschule.html Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne auch telefonisch an Frau Späth unter Tel: 0621 1076-303. |
Schlagworte |
---|
ausbildung, fortbildung, weiterbildung, verwaltungsfachangestellter, verwaltungsfachangestellte, verwaltung |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
---|