Umschulung zum/r Mechatroniker
Datum | 08.07.2024 bis 16.07.2026 |
Dauer | 24 Monate |
Unterrichtszeiten | 8:00 - 15:20 Uhr |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Personen, die den Beruf des Mechatronikers/der Mechatronikerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können). |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Voraussetzung | • angemessene Deutschkenntnisse • keine Rot-Grün-Schwäche • Im Vorfeld wird in einem Erstgespräch die Einschätzung des Wissensstandes durch eine fachkundige Person vorgenommen |
Abschluss | internes Zertifikat |
Förderung | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Ausbildungszentrum für Technik
Maulbronner Str. 26 75447 Sternenfels |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Ja | Ja |
Beschreibung |
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der Betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz • Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden • Verhaltensweisen bei Bränden und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreife Umweltschutz (§ 3 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • Vermeidung von betriebsbedingter Umweltbelastungen • Geltende Regelungen des Umweltschutzes für den Ausbildungsbetrieb • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen • Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Nr. 5) • Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten • technische Unterlagen anwenden und auswerten • Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren • Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen • Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Sprache anwenden • Dokumentation zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden • Skizzen erstellen • Produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren • Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an den Kunden übergeben Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 6) • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten und sichern • Persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Materialien für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, pflegen, transportieren, lagern und bereitstellen • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Planungsabweichungen melden • Aufgaben im Team planen und abstimmen • Bearbeitungsmaschinen für den Arbeitsprozess vorbereiten • Material- und Arbeitsaufwand kalkulieren und bewerten, erbrachte Leistungen erfassen • IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden • eigenen Qualifikationsbedarf feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen Qualitätsmanagement (§ 3 Abs. 2 Nr. 7) Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichern, insbesondere • Qualitätssicherungssystem in Verbindung mit technischen Unterlagen und dessen Wirksamkeit beurteilen, Verfahren anwenden • Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentieren, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden • Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren • zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen (§ 3 Abs. 2 Nr. 8) • Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und handhaben • Längen messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen • Flächen auf Ebenheit, Winkligkeit und Formgenauigkeit prüfen sowie Oberflächenqualität beurteilen • Oberflächenform und -beschaffenheit von Fügeflächen nach technischen Anforderungen kontrollieren • Werkstücke anreißen, körnen und kennzeichnen • Winkel messen und mit Winkellehren prüfen Manuelles und maschinelles Spanen, Trennen und Umformen (§ 3 Abs. 2 Nr. 9) • Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff nach Anriss sägen • Flächen und Formen an Werkstücken eben, winklig und parallel auf Maß feilen sowie entgraten • Bohrungen herstellen und reiben • Innen- und Außengewinde herstellen • Werkstücke durch Drehen bearbeiten • Werkstücke durch Fräsen bearbeiten • Feinbleche und Kunststoffplatten scheren • Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen kaltumformen und richten Fügen (§ 3 Abs. 2 Nr. 10) • Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und sichern • Bauteile verstiften • Löt- und Klebeverbindungen herstellen • Bleche, Rohre und Profile schweißen Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten (§ 3 Abs. 2 Nr. 11) • Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen • Komponenten für elektrische Hilfs- und Schalteinrichtungen auswählen, einbauen, verbinden und kennzeichnen • Komponenten zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen und kennzeichnen • Leitungswege nach baulichen und örtlichen Gegebenheiten festlegen • Leitungen unter Berücksichtigung der mechanischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszweckes auswählen, zurichten, verlegen und verbinden • Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten • Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren Messen und Prüfen elektrischer Größen (§ 3 Abs. 2 Nr. 12) • Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen und Messeinrichtungen aufbauen • Spannung, Strom, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstromkreis messen und ihre Abhängigkeit zueinander berechnen • Messreihen und Kennlinien, insbesondere von spannungs-, temperatur- und lichtabhängigen Widerständen aufnehmen, darstellen und auswerten • analoge und digitale Signale, insbesondere Signalzeitverhalten, messen und prüfen • elektrische Kenndaten von Baugruppen und Komponenten prüfen • elektrische Schaltungen aufbauen und ihre Funktion prüfen Installieren und Testen von Hard- und Softwarekomponenten (§ 3 Abs. 2 Nr. 13) • Hard- und Softwareschnittstellen, Kompatibilität von Hardwarekomponenten sowie Systemvoraussetzungen für Software prüfen • Systemkomponenten zusammenstellen und verbinden • Hardware konfigurieren, Software installieren und anpassen • Netzwerke und Bussysteme installieren und konfigurieren • Signale an Schnittstellen prüfen, Protokolle interpretieren, Systeme testen • Versionswechsel von Software durchführen • Änderungen in der Hard- und Software dokumentieren Aufbauen und Prüfen von Steuerungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 14) • elektrische und fluidische Schaltungen aufbauen und verbinden • Einrichtungen zur Versorgung mit elektrischer, pneumatischer oder hydraulischer Energie anschließen, prüfen und einstellen • Druck in fluidischen Systemen messen und einstellen • Aufgabenstellung, insbesondere Bewegungsabläufe und Wechselwirkung an Schnittstellen des zu steuernden Systems analysieren • Steuerungskonzepte zuordnen und Steuerungseinrichtungen auswählen • elektrische und fluidische Schaltungen nach vorgegebenen Problemstellungen aufbauen • Sensoren, Aktoren und Wandler installieren • das Zusammenwirken von verknüpften Funktionen prüfen und einstellen, Fehler unter Beachtung der Schnittstellen eingrenzen Programmieren mechatronischer Systeme (§ 3 Abs. 2 Nr. 15) • Steuerungen in unterschiedlichen Realisierungsformen beurteilen • Steuerungsprogramme eingeben und ändern, Testprogramme erstellen und anwenden • Anwendungsprogramme für Steuerungen erstellen, eingeben und testen • Programmablauf in mechatronischen Systemen überwachen, Fehler feststellen und beheben Zusammenbauen von Baugruppen und Komponenten zu Maschinen und Systemen (§ 3 Abs. 2 Nr. 16) • Baugruppen und Komponenten identifizieren sowie auf fehlerfreie Beschaffenheit prüfen • Vormontagen durchführen • Schmier- und Kühleinrichtungen einbauen • fluidische Komponenten, insbesondere Zylinder und Ventile einbauen • Rohr- und Schlauchleitungen zurichten, verlegen, verbinden und auf Dichtheit prüfen • Baugruppen und Komponenten passen sowie funktionsgerecht ausrichten und Lage sichern • Gleit- und Wälzlager einbauen, Baugruppen mit beweglichen Teilen montieren • Antriebe, Getriebe und Kupplungen einbauen • Schaltgeräte einbauen und verdrahten • Baugruppen zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen und verdrahten • Sensoren einbauen, einstellen und verbinden • Funktionen während des Montagevorganges prüfen Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen und Anlagen; Transportieren und Sichern (§ 3 Abs. 2 Nr. 17) • Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen montieren • Anschlüsse an Rohrleitungssysteme zur Ver- und Entsorgung herstellen, Übergänge auswählen und herstellen • Schutzeinrichtungen, Schirmungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen • Leitungen und Betriebsmittel der Energieverteilungs- und Kommunikationstechnik unter Beachtung der mechanischen und elektrischen Belastung und der Verlegungsart auswählen, befestigen und anschließen • Beschaffenheit des Aufstellungsortes für die Befestigung prüfen • Maschinen, Geräte und Tragkonstruktionen zu Bezugsgrößen ausrichten, befestigen und sichern • Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen • Schutzmaßnahmen festlegen, Potenzialausgleich durchführen • Leitern, Gerüste und Montagebühnen unter arbeits- und sicherheitstechnischen Aspekten beurteilen und nutzen • Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Transport sichern und durchführen Prüfen und Einstellen von Funktionen an mechatronischen Systemen (§ 3 Abs. 2 Nr. 18) • Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen • Signalverarbeitungsbaugruppen anschließen und deren Ein- und Ausgangssignale prüfen • Messeinrichtungen zum Erfassen von Bewegungsabläufen, Druck und Temperatur prüfen • Einrichtungen zum Erfassen von Grenzwerten, insbesondere Schalter und Sensoren, prüfen und justieren • Aktoren nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten beurteilen und einstellen • Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen prüfen, Regelparameter einstellen • Sollwerte von prozessrelevanten Größen, insbesondere von Bewegungsabläufen und Druck einstellen • Fehler unter Beachtung der Schnittstellen mechanischer, fluidischer und elektrischer Baugruppen durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Prüfsystemen und Testprogrammen systematisch eingrenzen • elektrisch und elektronisch gesteuerte Antriebe prüfen und einstellen • Störungen und Fehler auf mögliche Ursachen untersuchen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen und die Instandsetzung einleiten • Einzel- und Gesamtfunktion prüfen und dokumentieren Inbetriebnehmen und Bedienen mechatronischer Systeme (§ 3 Abs. 2 Nr. 19) • Schutz gegen direktes Berühren prüfen • Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, insbesondere Fehlerstromschutzeinrichtungen prüfen, Isolations-, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen • mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen • Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Mess-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen • Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen • Fluidik-Einrichtungen in Betrieb nehmen • Beweglichkeit, Dichtheit, Laufruhe, Umdrehungsfrequenz, Druck, Temperatur und Verfahrwege prüfen und einstellen • Befestigung, Energieversorgung, Schmierung, Kühlung und Entsorgung prüfen und sicherstellen • Programme und Daten laden und sichern, Programmablauf prüfen und anpassen • Signalübertragungssysteme, insbesondere Feldbusse prüfen und in Betrieb nehmen • mechatronische Systeme in Betrieb nehmen, Funktionsprüfung durchführen • Schutzmaßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit prüfen • Systemparameter bei der Inbetriebnahme ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen • Maschinen und Systeme bedienen, Probelauf bei Nenn- und Grenzwerten durchführen Instandhalten mechatronischer Systeme (§ 3 Abs. 2 Nr. 20) • mechatronische Systeme inspizieren, Funktionen von Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren • mechatronische Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen • Geräte und Baugruppen unter Beachtung ihrer Funktion ausbauen und Teile hinsichtlich Lage und Funktionszuordnung kennzeichnen • Störungen durch Nacharbeiten und Austausch von Teilen und Baugruppen beseitigen • Softwarefehler beheben • Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen • mechatronische Systeme unter Beachtung der betrieblichen Abläufe instand setzen • mechatronische Systeme an geänderte Betriebsbedingungen anpassen • Diagnose- und Wartungssysteme nutzen Prüfungsvorbereitung und Prüfungen • Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2 • Abschlussprüfung Teil 1 • Abschlussprüfung Teil 2 Betriebliches Praktikum im Praktikumsbetrieb (8 Wochen) • Praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten |
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