Beschleunigte Grundqualifikation Personenkraftverkehr
Datum | 01.10.2024 bis 31.07.2025 |
Dauer | 1 Monat |
Unterrichtszeiten | 08:30 - 16:30 |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr. |
Bildungsart | Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Voraussetzung | Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, bis 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr ; Mindestalter: 23 Jahrefür die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge und Reiseverkehr |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule SGH für die Zulassung zur IHK-Prüfung; IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“; SZ 95 |
Förderung | Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz (ehem. WEGEBAU) |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Nein. |
Veranstaltungsort
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Academy SGH Fahrschule Truck & Bus Heilbronn
Bottwarbahnstraße 70 74081 Heilbronn (Neckar) |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | Ja | k. A. | Ja |
Beschreibung |
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Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen Busführerschein nach dem 10. September 2008 erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (LKW-Fahrer/-innen müssen den Nachweis seit dem 10. September 2009 erbringen). Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen. Rechtliche Grundlagen: Europäische Richtlinie 2003/59/EG Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) Termine auf Anfrage! |
Schlagworte |
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personenverkehr, bkrfqg, berufskraftfahrer, busfahrer, personenbefoerderung, busfuehrerschein, eu-berufskraftfahrer, fahrerweiterbildung |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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