Maschinensicherheit und CE-Konformität - Grundlagenwissen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kurs-ID | ASX413V01 |
Datum | 13.04.2023 |
Dauer | 9 Unterrichtseinheiten a` 45 min |
Unterrichtszeiten | 08:30 - 16:30 Uhr |
Kosten | 585,00 € |
Zielgruppe | Fachkraft für Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Verantwortliche für die CE-Koordination/-Kennzeichnung, Geschäftsführung |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Online-Seminar |
Voraussetzung | keine |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Förderung | Nein |
Präsenzkurs | Dies ist keine Anwesenheitsveranstaltung. |
mind. Teilnehmerzahl | 6 |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | Jürgen Heimann |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Webinar
Liststraße 1 89079 Ulm (Donau) |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | Nein | k. A. |
Beschreibung |
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Kursinhalt: In diesem Seminar werden die Übergänge zwischen Betreiber- und Herstellerpflicht aufgezeigt. Die Entscheidung, wann eine CE-Kennzeichnung durch den Hersteller gesetzeskonform oder gesetzeswidrig ist, basiert auf gesetzlichen Anforderungen, welche der Seminarteilnehmer kennen lernt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit lernt, den Anforderungen an Maschinensicherheit und CE-Konformität in ihrer täglichen Arbeit unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes gesetzteskonform nachzukommen und beides zu integrieren. Insbesondere werden folgende Punkte behandelt: Einordnung der Begrifflichkeiten/Definitionen und aktuelle Herausforde- rungen in der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Warum sind CE-Kenntnisse notwendig? Gefährdungs- vs. Risikobeurteilung, Unterschiede und gemeinsame Ziele Achtungspunkte bei der Bestellung von Maschinen und Anlagen unter dem Aspekt Arbeitsschutz/-sicherheit und Maschinensicherheit Bedeutung von CE-Kennzeichen und anderen Kennzeichnungen an Ma-schinen, Maschinenkomponenten und Anlagen Abgrenzung Betriebssicherheitsverordnung (Betreiberpflichten) und 9. ProdSV/EG-Maschinenverordnung (Herstellerpflichten) Handlungsempfehlungen für den Alltag Spezialfälle: Wann hat der Betreiber bestimmte Herstellerpflichten zu überneh- men? Was ist nach BetrSichV zu beachten, wenn der Betreiber einen Gene- ralunternehmer mit der CE-Kennzeichnung beauftragt.Anforderungen aus den beiden europäischen Gesetzen: Für Diesen Kurs werden 2 VDSI-Punkte für Ihren Weiterbildungsnachweis vergeben |
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