Auffrischung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4c
Kurs-ID | 315262-0 |
Datum | 02.10.2023 |
Dauer | 8.0 |
Unterrichtszeiten | 09:00 bis 17:00 Uhr |
Kosten | 295,00 € |
Zielgruppe | Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4c erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten <br> Eine Teilnahme ist nur mit noch gültigem Sachkunde-Nachweis möglich. |
Abschluss | Teilnahmezertifikat |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | 8 |
max. Teilnehmerzahl | 24 |
Dozent | Rastetter Martin |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Außenstelle Nordschwarzwald
Wilferdinger Str. 6 75179 Pforzheim |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Nein | k. A. |
Beschreibung |
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<SPAN lang=DE> <P dir=ltr align=left>Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) fordern eine Auffrischung der Sachkunde nach 6 Jahren<BR>Sachkundenachweise müssen vor Ablauf von 6 Jahren durch den Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs verlängert werden. Damit verlängert sich die Gültigkeit um weitere sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. </P> <P>Ein abgelaufener Sachkundenachweis (Stichtag) ist nicht zu reaktivieren, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden!<BR><BR>Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest. Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis. Sie erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie verlängern die Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c um weitere 6 Jahre.</P> <P></SPAN><BR><BR><STRONG>Inhalte</STRONG></P> <UL> <LI>Rechtliche Grundlagen, aktueller Stand <LI>TRGS 519, aktueller Stand <LI>Asbest unter den gesetzlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung <LI>Überdeckungsverbot <LI>Reinigen von Asbestzementprodukten <LI>Behördliche Ausnahmen <LI>Berufsgenossenschaftliche Information <LI>Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch</LI></UL> |
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