Schlussrechnung prüfen (VOB/B) - Ok oder streichen?

Kurs-ID 60612K
Datum 10.07.2024
Dauer 1 Tag
Unterrichtszeiten 09:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Kosten 299,00 €
Zielgruppe auf Anfrage
Unterrichtsform Präsenzunterricht
Voraussetzung auf Anfrage
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Förderung Prämiengutschein
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl 10
max. Teilnehmerzahl 25
Dozent auf Anfrage
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Nein.
Veranstaltungsort
 
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
Kaiserallee 12 e
76133 Karlsruhe (Baden) - Weststadt

 

AbendkursBildungsgutscheinFörderfähig nach Fachkursprogramm des ESFBarierrefreier Zugang
NeinNeink. A.Ja

 

Beschreibung
siehe unter www.vwa-baden.de

Zielgruppe
Teilnehmer:innen insbesondere aus der öffentlichen Verwaltung und deren Berater (Architekten:innen, Beratende Ingenieure:innen, Ingenieure:innen), Betriebswirte:innen, Juristen:innen, Anfänger:innen und Fortgeschrittene

Seminarziel

- Praxisnahe, effiziente Vorabprüfung
- Leistungsgerechte und faire Vergütung
- Konflikterkennung - Konfliktvermeidung
- Lösungen anhand der neueren Rechtsprechung

Zum Programm

Neu, z. B.:
- Mischkalkulation und spekulative Preise sind im Vergabeverfahren oft schwierig zu greifen.
- Jedoch bietet das Vertragsrecht bei der Schlussrechnungsprüfung Korrekturmöglichkeiten, trotz erfolgter Abschlagszahlungen hierauf.
- Klassiker ist bei Nachträgen die Urkalkulation. Nach neuerer Rechtsprechung sind die tatsächlichen Kosten in den Blick zu nehmen.

Programm
Das Seminar vermittelt einen vertieften Überblick über die Behandlung von Nachträgen und Abrechnungen von Bauleistungen nach VOB/B

A. Vorprüfung: Einreden, Prüfmaßstab, Spekulative Preise

- Einrede der Verjährung, §§ 195, 199 – Verwirkung, § 242 BGB
- Prüfungsmaßstab § 14 VOB/B - Abrechnung
- Prüfungsmaßstab § 15 VOB/B - Stundenlohnarbeiten
- Schlusszahlungseinrede § 16 Abs. 3 VOB/B
Spekulative Einheitspreise im Vergabe- und Vertragsrecht

B. Schlussrechnungsprüfung

- Verhältnis Bausoll und Nachtrag, § 2 Abs. 1 VOB/B
- Auslegungsgrundsätze
- Mehr-/Mindermengen, § 2 Abs. 3 VOB/B
- Eigenleistung Auftraggeber, § 2 Abs. 4 VOB/B
- Änderungen des Bauentwurfs etc., § 2 Abs. 5 VOB/B
- Zusätzliche Leistungen, § 2 Abs. 6 VOB/B
- Detail- und Globalpauschalvertrag, § 2 Abs. 7 VOB/B
- Nicht beauftragte Leistungen, § 2 Abs. 8 VOB/B

Referent
Rechtsanwalt Michael Wiesner, LL.M.,
Dipl.-Betriebswirt (FH),
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bad Kreuznach, Mannheim, Frankfurt a. M.

 

Schlagworte
ingenieure, fachberater, beratung, architekten

 

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