Schlussrechnung prüfen (VOB/B) - Ok oder streichen?
Kurs-ID | 60612K |
Datum | 10.07.2024 |
Dauer | 1 Tag |
Unterrichtszeiten | 09:00 Uhr bis 16:45 Uhr |
Kosten | 299,00 € |
Zielgruppe | auf Anfrage |
Unterrichtsform | Präsenzunterricht |
Voraussetzung | auf Anfrage |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Förderung | Prämiengutschein |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 10 |
max. Teilnehmerzahl | 25 |
Dozent | auf Anfrage |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Nein. |
Veranstaltungsort
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Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden
Kaiserallee 12 e 76133 Karlsruhe (Baden) - Weststadt |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Nein | k. A. | Ja |
Beschreibung |
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siehe unter www.vwa-baden.de Zielgruppe Teilnehmer:innen insbesondere aus der öffentlichen Verwaltung und deren Berater (Architekten:innen, Beratende Ingenieure:innen, Ingenieure:innen), Betriebswirte:innen, Juristen:innen, Anfänger:innen und Fortgeschrittene Seminarziel - Praxisnahe, effiziente Vorabprüfung - Leistungsgerechte und faire Vergütung - Konflikterkennung - Konfliktvermeidung - Lösungen anhand der neueren Rechtsprechung Zum Programm Neu, z. B.: - Mischkalkulation und spekulative Preise sind im Vergabeverfahren oft schwierig zu greifen. - Jedoch bietet das Vertragsrecht bei der Schlussrechnungsprüfung Korrekturmöglichkeiten, trotz erfolgter Abschlagszahlungen hierauf. - Klassiker ist bei Nachträgen die Urkalkulation. Nach neuerer Rechtsprechung sind die tatsächlichen Kosten in den Blick zu nehmen. Programm Das Seminar vermittelt einen vertieften Überblick über die Behandlung von Nachträgen und Abrechnungen von Bauleistungen nach VOB/B A. Vorprüfung: Einreden, Prüfmaßstab, Spekulative Preise - Einrede der Verjährung, §§ 195, 199 – Verwirkung, § 242 BGB - Prüfungsmaßstab § 14 VOB/B - Abrechnung - Prüfungsmaßstab § 15 VOB/B - Stundenlohnarbeiten - Schlusszahlungseinrede § 16 Abs. 3 VOB/B Spekulative Einheitspreise im Vergabe- und Vertragsrecht B. Schlussrechnungsprüfung - Verhältnis Bausoll und Nachtrag, § 2 Abs. 1 VOB/B - Auslegungsgrundsätze - Mehr-/Mindermengen, § 2 Abs. 3 VOB/B - Eigenleistung Auftraggeber, § 2 Abs. 4 VOB/B - Änderungen des Bauentwurfs etc., § 2 Abs. 5 VOB/B - Zusätzliche Leistungen, § 2 Abs. 6 VOB/B - Detail- und Globalpauschalvertrag, § 2 Abs. 7 VOB/B - Nicht beauftragte Leistungen, § 2 Abs. 8 VOB/B Referent Rechtsanwalt Michael Wiesner, LL.M., Dipl.-Betriebswirt (FH), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bad Kreuznach, Mannheim, Frankfurt a. M. |
Schlagworte |
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ingenieure, fachberater, beratung, architekten |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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