Arbeitsrecht der betrieblichen Altersvorsorge
Datum | 23.09.2024 bis 27.09.2024 |
Dauer | 5 Tage |
Unterrichtszeiten | 9:00 bis 18:00 Uhr |
Kosten | 3.868,00 € |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Seminar |
Abschluss | Teilnahmebestätigung findet Anrechnung im Zertifikatslehrgang bAV-Spezialist (IHK) |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | Oliver Möbs oder Dr. Simone Evke de Groot |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Heidelberg/Mannheim
69115 Heidelberg (Neckar) |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei. Inhalt: • Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG • Begriff der bAV • Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung • Geltungsbereich • Gestaltungsformen • Einstandspflichten / Rechtsbegründungsakte / Gleichbehandlungsgrundsatz • Gleichbehandlungsgebot in der bAV • Überblick über die Durchführungswege • Zusage- und Finanzierungsformen • Mitbestimmung des Betriebsrates • Unverfallbarkeit und Wartezeiten • Portabilität • Abfindung • Auskunftsanspruch • Anrechnungs- und Aufzehrungsverbot • Vorzeitige Altersleistung • Verjährung von Versorgungsansprüchen • Insolvenzsicherung • Anpassung der Versorgungsleistung • Widerruf / Neuordnung von Versorgungszusagen • Betriebsübergang • EU-Mobilitätsrichtlinie • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren. |
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