Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/-r"
Kurs-ID | Winter 2021/ 2022 |
Datum | 30.08.2021 bis 26.11.2021 |
Dauer | 3 Monate |
Unterrichtszeiten | 08:00 - 14:45 (Vollzeit) |
Kosten | 1.960,00 € |
Zielgruppe | Auszubildende für den Beruf des/ der "Verwaltungsfachangestellen" |
Bildungsart | Berufsausbildung |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Abschluss | Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung bzw. Angestelltenprüfung I |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 20 |
max. Teilnehmerzahl | 24 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Ja. |
Veranstaltungsort
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Verwaltungsschule Rhein-Neckar gGmbH
U 1, 16-19 68161 Mannheim, Universitätsstadt |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Nein | Ja |
Beschreibung |
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Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (zugleich Angestelltenprüfung I) im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ durch.
Der Lehrgang umfasst 420 Unterrichtseinheiten in den Bereichen: Der Unterricht wird in Blockzeiten täglich von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr abgehalten (Änderungen vorbehalten!). Termine: Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung können vom Regierungspräsidiums Karlsruhe zugelassen werden: 1. Auszubildende für den Beruf des/der "Verwaltungsfachangestellten", deren Ausbildung vertragsmäßig nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, die an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen haben und die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt haben. (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 + 2 der Prüfungsordnung über die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (vom 01. November 2007)). 2. Bewerber/-innen, die die Ausbildungsabschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/-r“ abgelegt und die Prüfung nicht bestanden hatten. 3. Auszubildende können vorzeitig zur Ausbildungsabschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen (§ 11 Abs. 1 PrO). Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind in den am 19. Mai 1999 in Kraft getretenen Richtlinien des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung geregelt. 4. Behinderte sind zur Abschlussprüfung auch zugelassen, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Bei Fragen zur Zulassung können Sie sich gerne an Frau Häuser vom Regierungspräsidium Karlsruhe wenden. Aufstellung der Lehrgangsgebühr Vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Rechnung. Diese ist mit Lehrgangsbeginn fällig. Der Unterricht findet in den Räumen der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar statt. Seit 1997 ist vom RP Karlsruhe als Hilfsmittel die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Die Anmeldungen müssen, sowohl beim Regierungspräsidium Karlsruhe, als auch bei der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar, Frau Birgit Späth, U 1, 16 – 19, 68161 Mannheim (b.spaeth@studieninstitut-rn.de) bis spätestens 15. Juni 2021 erfolgen. Das Anmeldeformular für die Verwaltungsschule Rhein-Neckar finden Sie hier: Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne auch telefonisch an Frau Späth unter Tel: 0621 1076-303. |
Schlagworte |
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ausbildung, fortbildung, weiterbildung, verwaltungsfachangestellter, verwaltungsfachangestellte, verwaltung |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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