Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung I
Kurs-ID | Winter 2021/2022 |
Datum | 30.08.2021 bis 26.11.2021 |
Dauer | 3 Monate |
Unterrichtszeiten | 08:00 - 14:45 (Vollzeit) |
Kosten | 2.062,00 € |
Zielgruppe | Kommunale MitarbeiterInnen |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Abschluss | Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung bzw. Angestelltenprüfung I |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 20 |
max. Teilnehmerzahl | 24 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Ja. |
Veranstaltungsort
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Verwaltungsschule Rhein-Neckar gGmbH
U 1, 16-19 68161 Mannheim, Universitätsstadt |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Nein | Ja |
Beschreibung |
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Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Erste Prüfung der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I) durch. Daran können Beschäftigte, die ihre Qualifikation und berufliche Verwendungsbreite erhöhen wollen oder die Tätigkeiten ausüben, für die im Lehrgang vermittelte Kenntnisse erforderlich sind, teilnehmen.
Der Lehrgang umfasst 420 Unterrichtseinheiten in den Bereichen: Der Unterricht wird in Blockzeiten täglich von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr abgehalten (Änderungen vorbehalten!). Termine: Der Lehrgang endet mit der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung, (siehe TVöD Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) Nr. 7). Teilnehmer/-innen können diese Prüfung u.a. auch als Externenprüfung zum/-r Verwaltungsangestellten ablegen, sofern sie vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen worden sind. Die Absolvierung der Ersten Prüfung ist in der Regel eine wesentliche Prüfungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung zum/-r Verwaltungsfachwirt/-in (Zweite Prüfung). Zum Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung zum/-r Verwaltungsfachangestellten (Externenprüfung) können vom Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen werden: Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit -1- gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (BBiG § 45, siehe auch PrO § 11 Abs. 2). Aufstellung der Lehrgangsgebühr Lehrgangsgebühr: 1.830,00 € Vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Rechnung. Diese ist mit Lehrgangsbeginn fällig. Der Unterricht findet in den Räumen der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar statt. Als zusätzliches Lehrmaterial für den Unterricht müssen die Teilnehmer/-innen eine aktuelle Ausgabe Die Anmeldungen müssen bei der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar gGmbH, Das Anmeldeformular für die Verwaltungsschule Rhein-Neckar finden Sie hier: Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne auch telefonisch an Frau Späth unter Tel: 0621 1076-303. |
Schlagworte |
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ausbildung, fortbildung, weiterbildung, verwaltungsfachangestellter, verwaltungsfachangestellte, verwaltung |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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