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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI mit Computer-Grundlagen für soziale und medizinische Berufe
Kurs-ID | Z-P-2603-2 |
Datum | 14.06.2021 bis 26.11.2021 |
Dauer | 530 Stunden |
Unterrichtszeiten | Teilzeit |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Der Kurs richtet sich an Interessenten, die eine soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen. |
Voraussetzung |
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Computer Grundlagen sind in diesem Cluster nicht erforderlich, gute sprachliche Verständigung in Deutsch sollten Sie mitbringen.
Allen Inter |
Abschluss | Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Förderung | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | keine Beschränkung |
max. Teilnehmerzahl | 25 |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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IBB AG Stuttgart
Tübinger Straße 8 - 10 70178 Stuttgart |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Ja | Nein |
Beschreibung |
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Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Weiterbildung, wie man in entsprechenden Einrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53c SGB XI aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Der Kurs wird darüber hinaus ergänzt durch eine Grundlagenvermittlung zum Umgang mit PC und Internet, dem Betriebssystem Windows und den Programmen von Microsoft Office®. |
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