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Benutzerkonto/Ihre Weiterbildung/Kurs finden/Berufssprachkurs (DeuFöV) B2

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    Kurs-Nr.: 24781840

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Bildungs- und Beratungsanbieter

Sprachinstitut Tübingen (SIT) Sprachinstitut Tübingen (SIT) aus 72072 Tübingen

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Bewertung dieses Anbieters

Berufssprachkurs (DeuFöV) B2

Datum 05.04.2021 bis 27.08.2021
Kosten k. A.
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Abschluss Zertifikat telc
Förderung BAMF
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl k. A.
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Sprachinstitut Tübingen SIT
Eugenstr. 71
72072 Tübingen

Diese Kartendarstellung kann ungenau sein, da zur Lokalisierung eines Kurses derzeit nur Postleitzahl und Ort der Kursstätte, jedoch (noch) keine Straßen-Informationen erfasst und übermittelt wird. Sie sollten daher die Kartendarstellung nicht zur Routenplanung verwenden.

Hinweis: ein Update der Kurserfassung mit vollständigen Adressen für Kursstätten ist in Planung.

 

Abendkurs Bildungsgutschein Barierrefreier Zugang
k. A. k. A. k. A.

 

Beschreibung
Sie haben bereits gute bis sehr gute Deutschkenntnisse und möchten sich sprachlich und fachlich weiterqualifizieren, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern? Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um an der Förderung teilzunehmen.

- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Diese Voraussetzung muss von Geduldeten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, nicht erfüllt sein.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie durchlaufen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:

- Zugewanderte aus Drittstaaten, einschließlich Geduldete nach dem § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV i.V.m. 45a Abs. 2 Satz 3, 4 AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören ab dem 01.08.2019 Syrien und Eritrea.
- Bürgerinnen und Bürger der EU,
- Deutsche mit Migrationshintergrund.

Wer an den Berufssprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Auch wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie an Berufssprachkursen teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit, wenn Ihr zu versteuerndem Jahreseinkommen über 20.000 € liegt. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

 

Schlagworte
beruf, sprachkurs, deutsch, fremdsprache, intensivkurs, sprache, sprache und beruf, deutsch intensiv, kurs

 

Gelistet in folgenden Rubriken:
  • Sprachen » Deutsch » Deutsch als Fremdsprache

 

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