Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Aufbaumodul (Branchenübergreifend)

Datum 03.07.2023 bis 07.07.2023
Dauer 40 UE
Unterrichtszeiten Mo-Do: 8.00-15.45 Uhr, Fr. 8.00-11.45 Uhr
Kosten 640,00 €
Bildungsart Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Abschluss BBT-Zertifikat
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl 16
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH
Max-Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen

 

AbendkursBildungsgutscheinBarierrefreier Zugang
NeinNeinJa

 

Beschreibung
Die Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erfolgt im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3). Im Grundmodul werden Sie umfassend in die Grundlagen der Elektrotechnik und auf Gefahrenquellen im Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Unfällen einzuleiten sind. Um die Qualifikation zu erlangen, muss zusätzlich noch das Aufbaumodul entsprechend Ihres Tätigkeitprofils besucht werden.

Auswahlhilfe für das Aufbaumodul:

Das Aufbaumodul Steuerungstechnik richtet sich an all jene Personen, die in ihrer anschließenden Funktion als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" hauptsächlich im Bereich von Steuerungen tätig sind. Dies kann beispielsweise der Austausch von Motoren oder von elektrotechnischen Betriebsmitteln in Steuerungen sein.

Das Aufbaumodul Branchenübergreifend richtet sich an alle Berufsgruppen.

Inhalte:
Inhalte nach DGUV Vorschrift 3:
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Arbeiten nur im Spannungsfreien Zustand durchführen
- Spannungsfreiheit mit geeigneten Messeräten prüfen
- Einstieg in die Geräteprüfung nach DIN- VDE 0701-0702
- Anschluss- und Austausch von elektrotechnischen Betriebsmitteln
- Einfache Verdrahtungsarbeiten
- Bearbeitung von starren- und flexiblen Leitungen

Hinweis: Für die anschließende Bestellung im Betrieb zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist eventuell eine betriebliche Fachausbildung notwendig.

DGUV Grundsatz 303-001:
"Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen."

Voraussetzungen:
Teilnahme am Grundmodul zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Personen aus verschiedenen Branchen können sich als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterbilden lassen, z.B. Küchenmonteure, Hausmeister, Maschinenbediener, Einrichter, Servicepersonal, Mitarbeiter im Betrieb, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind.

 

Schlagworte
ihk, industrie, fachkraft, elektro

 

Gelistet in folgenden Rubriken: