Kranführer/-innen ausbilden - Ausbildung zum/-r Ausbilder/-in von Kranführern/-innen
Kurs-ID | 612.86.03.00026 |
Datum | 26.04.2021 bis 29.04.2021 |
Dauer | 4 Tage / Veranstaltungsort ist Stuttgart |
Kosten | 2.028,00 € |
Zielgruppe | Alle Mitarbeiter*, die künftig ihre Kenntnisse rund um das Thema Kranführer/-bediener als Ausbilder, Schulungsleiter oder Sicherheitsfachkraft weitergeben |
Voraussetzung | - Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krananlagen, aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung - Vertrautheit mit einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften - Praktische Erfahrung durch den Einsatz von Krananlagen - Kenntnisse über die Vermittlung von Ausbildungsinhalten und das Führen einer Seminargruppe - Kranführerausweis inkl. der damit verbundenen Anforderungen |
Abschluss | Zertifikat 'Ausbilder/-in von Kranführern/-innen' mit interner Prüfung der DEKRA Akademie (schriftlich, praktisch) |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | Khatuna Peters |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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DEKRA Akademie Singen
Byk-Guldenstr. 18 78224 Singen |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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- Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Ausbildung (DGUV Grundsatz 309-003, VDI 2194) - Krantechnik und ihre Vermittlung in der Ausbildung - Grundsätze der theoretischen Ausbildung - Grundsätze der praktischen Ausbildung - Pädagogische Aspekte der Ausbildung - Lerngruppen-Analyse - Führungsrolle der ausbildenden Person - Methodik und Didaktik der Ausbildung - Praktische Prüfung und deren Bewertungskriterien - Gesetzliche Grundlagen der Kranführerausbildung - EU-Maschinenrichtlinie - Betriebssicherheitsverordnung - Europäische und nationale Vorschriften im Bezug auf das Führen von Krananlagen - Sicherer Lasttransport - Führen von flurbedienbaren Krananlagen und Anschlagtechnik - Verantwortung und Haftung der Kranführer und der betrieblichen Vorgesetzten - DGUV Vorschrift 1 §7 - Themendarstellung |
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