Vertragsgestaltung mit alter und neuer HOAI
Kurs-ID | 216003 |
Datum | 30.03.2021 |
Dauer | 1 |
Unterrichtszeiten | 09:30 - 17:00 |
Kosten | 315,00 € |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | keine Beschränkung |
max. Teilnehmerzahl | keine Beschränkung |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Haus der Architekten
Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Neue Architektenverträge auskömmlich verhandeln
Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 04.07.2019 die HOAI für europarechtswidrig erklärt. Somit war klar, dass der Gesetzgeber eine neue HOAI erlassen wird, deren Kabinettsentwurf zwischenzeitlich vorliegt und die voraussichtlich zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 14.05.2020 VII ZR 174/19 ist aber völlig unklar, was bei Verträgen gilt, die bis dahin geschlossen werden. Das Seminar möchte sowohl die Vergangenheit, die aktuelle Gegenwart, als auch die Zukunft (neue HOAI) beleuchten und Wege aufzeigen, die in der Vertragsgestaltung hierfür zu beachten sind. - Gibt es Übergangsregelungen? Das Seminar richtet sich an Projektleiter und Büroinhaber, die verantwortlich für den Abschluss von Verträgen sind. |
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