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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
E-Health - Digitale Technologien im Gesundheitswesen
Kurs-ID | E-3036 |
Datum | 07.06.2021 bis 11.06.2021 |
Dauer | 45 Stunden |
Unterrichtszeiten | Vollzeit |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Alle Berufe und Qualifikationen, die im Gesundheitswesen tätig sind. |
Voraussetzung |
Teilnehmer des Kurses müssen grundlegende PC-Kenntnisse mit Windows und Microsoft Office mitbringen. Deutschkenntnisse (B2) sind außerdem erforderlich.Teilnehmer des Kurses müssen grundlegende PC-Kenntnisse mit Windows und Microsoft Office mitbringen. Deutschkenntnisse (B2) sind außerdem erforderlich.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuell |
Abschluss | Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Förderung | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | keine Beschränkung |
max. Teilnehmerzahl | 25 |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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IBB AG Stuttgart
Tübinger Straße 8 - 10 70178 Stuttgart |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Ja | Nein |
Beschreibung |
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Wie fast alle Branchen hat sich auch das Gesundheitswesen in den letzten Jahren durch die Digitalisierung verändert. Die verschiedenen zum Einsatz kommenden Technologien von computergestützten Erfassungssystemen bis zur elektronischen Patientenakte und der Chipkarte der Krankenkassen fordern das Personal heraus, sich mit der Funktionsweise, den Zusammenhängen der verschiedenen Systeme, vor allem aber auch mit der Datensicherheit zu befassen.
Wer mit Patientendaten umgeht, ist verpflichtet, die hierfür geltenden Richtlinien und Gesetze zu beachten. Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen müssen um die Schweige- und Auskunftspflicht wissen, betreiben technischen und organisatorischen Datenschutz und kennen die grundlegenden Vorschriften hinsichtlich der Datenweitergabe. Bei der Handhabung von Gesundheitsinformationssystemen, zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, sind Regeln einzuhalten. In diesem Modul werden Sie mit der Thematik vertraut gemacht und werden für Ihren Berufsalltag gerüstet. |
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