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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik ohne AEVO - anteilig online
Kurs-ID | 72032H ohne AEVO |
Datum | 22.09.2021 bis 18.05.2024 |
Dauer | 968 Stunden |
Unterrichtszeiten | schichtbegleitend Sa. 08:00-13:00/15:30, i.d.R. 2x gerade Woche 18:00-21:15, max.12 Blocktage/Jahr |
Kosten | 4.750,00 € |
Abschluss | Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik |
Förderung | "Aufstiegs-Bafög" |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
Dozent | IHK-Dozententeam |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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IHK-Zentrum für Weiterbildung
Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Zielsetzung: Mit der Qualifizierung zum Industriemeister Elektrotechnik übernehmen Sie Fach- und Führungsaufgaben, z. B. in der Planung und Fertigung und gestalten Arbeits- und Betriebsabläufe mit. Ihr erworbenes Wissen können Sie in der Herstellung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Bauteile, in der Automatisierungstechnik oder bei Energieversorgungsunternehmen anwenden. Dieses Weiterbildungsangebot findet im Präsenzlernen statt. Vereinzelt werden Lerninhalte mittels Live Online Training (Webinar) gelehrt. Der Dozent wird dann die Lerninhalte interaktiv online vermitteln und ist jederzeit präsent. Inhalt: 1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen Handlungsbereich Organisation Handlungsbereich Führung und Personal
Teilnehmerkreis: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben. Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende: 1. Produktionsabläufe überwachen; über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten; für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten; technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen; für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein; Material, Bau- und Ersatzteile disponieren; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten; 2. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen; Kostenpläne 3. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen; die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Gruppen betreuen und moderieren; die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern; Beurteilungen von Einzelnen und Gruppen durchführen und eine den Befähigungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angemessene Personalentwicklung anstreben; ihre Innovationsbereitschaft fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der ihm zugeteilten Auszubildenden verantworten; die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken, Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern. |
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