Gaststättenunterrichtung - Unterrichtungsnachweis gem. ³ 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz
Kurs-ID | 14363917 |
Datum | 23.10.2024 |
Dauer | 3 Ustd |
Unterrichtszeiten | 14:00 - 17:00 Uhr |
Kosten | 90,00 € |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Teilzeit |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | k. A. |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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IHK-Bildungszentrum
Hauptstr. 10 79650 Schopfheim |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Förderfähig nach Fachkursprogramm des ESF | Barierrefreier Zugang |
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Nein | k. A. | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Zielgruppe Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Nutzen Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft beantragt, nach-weisen, dass er über die notwendigen lebensmittel-rechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Zweck der Unterrichtung ist die Gewährleistung des Schutzes der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die u.a. aus der Verletzung lebensmittel-rechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können. Inhalt In der Unterrichtung werden Themen an-gesprochen wie z.B. einschlägige Grundzüge der Hygienevorschriften, Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelgesetz, Fleisch-beschau und die jeweils darauf gestützten Verordnungen, Milchrecht, Getränkerecht (insbesondere Wein- und Bierrecht), Getränkeschankanlagenrecht. Die einschlägigen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches werden vorgestellt sowie weitere Rechtsthemen wie Jugendschutzgesetz, Sperrzeitverordnung und anderes mehr. Kosten 90,00 € Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer gemäß aktuellem Gebührentarif. Die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 90,00 € ist bar oder mit EC-Karte am Tag der Unterrichtung (ab 13:30 Uhr) zu bezahlen. Personalausweis nicht vergessen! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars: wenn Sie ankreuzen "ich verstehe so gut Deutsch, dass ich einem Fachvortrag in deutscher Sprache folgen kann" und sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, gelten Sie als nicht unterrichtet! Auskünfte: Anita Wissmann Tel. 07622 3907-230 anita.wissmann@konstanz.ihk.de |
Schlagworte |
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gastgewerbe, behandlungshygiene, hygiene, systemgastronomie, regeln |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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