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    Kurs-Nr.: 24684815

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Bildungs- und Beratungsanbieter

Elektro Technologie Zentrum Stuttgart (etz) Elektro Technologie Zentrum Stuttgart (etz) aus 70376 Stuttgart

Klicken Sie hier, um das Profil des Anbieters aufzurufen.

Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.

Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.

Bewertung dieses Anbieters

E-CHECK Auffrischungskurs

Kurs-ID 35 20 521
Datum 02.03.2021
Dauer 10 UE
Unterrichtszeiten Vollzeit
Kosten 289,00 €
Zielgruppe siehe Beschreibung
Voraussetzung Innungsmitglied
Förderung Fachkursförderung für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg möglich
Präsenzkurs Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl 8
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Elektro Technologie Zentrum
Krefelder Straße 12
70376 Stuttgart

Diese Kartendarstellung kann ungenau sein, da zur Lokalisierung eines Kurses derzeit nur Postleitzahl und Ort der Kursstätte, jedoch (noch) keine Straßen-Informationen erfasst und übermittelt wird. Sie sollten daher die Kartendarstellung nicht zur Routenplanung verwenden.

Hinweis: ein Update der Kurserfassung mit vollständigen Adressen für Kursstätten ist in Planung.

 

Abendkurs Bildungsgutschein Barierrefreier Zugang
k. A. k. A. k. A.

 

Beschreibung
E-CHECK Auffrischungskurs (35 20 521)

Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. Gesellen, der die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfaden in der Umsetzung für die Praxis. Die betriebswirtschaftliche Abwicklung des Prüfumfanges erfasst durch Arbeitswerte sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Wiederholungskurses.
Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt.
Wichtig: Das Auffrischungsseminar ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.

In diesem E-CHECK Auffrischungskurs werden Besonderheiten der Anlagenprüfung aus dem gewerblichen Bereich in Theorie und Praxis vermittelt.

Kursinhalt
- E-CHECK Erfahrungsaustausch
- Aktuelles aus der VDE Normierung und Betriebssicherheitsverordnung
- Diskussion von Praxisfällen
- Systematik der Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüfablauf (TRBS 1201)
- Praxisprobleme bei Messungen in elektrischen Anlagen und Geräte in Gewerbeobjekten wie z.B. Schreinerei, Metzgerei, KFZ-Werkstatt und Industrieobjekt
- Interpretation von Messergebnissen und alternativen Prüfabläufen
- Hinweise zu E-CHECK und zur E-Markennutzung
- Seminarabschlusstest

Zielgruppe
Gesellen und Meister mit mehrjähriger E-CHECK Erfahrung (befähigte Personen im Sinne der BetrSichV). Zugelassen sind nur Personen aus Innungsfachbetrieben.
An einem E-CHECK Auffrischungskurs ist nur teilnahmeberechtigt, wer bereits eingetragener E-CHECK Fachbetrieb ist.

Voraussetzung
- messtechnische Fachkenntnisse und E-CHECK Prüferfahrung.
- Eigene Messgeräte für VDE 0105-Messungen sind unbedingt mitzubringen!

Abschluss Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Kursdauer 10 Unterrichtseinheiten, von 8:30 Uhr bis 17:15 Uhr

Kursgebühr 259,00 € inkl. Kursunterlagen und Verpflegung

*Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben, sogar 50%. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

 

Schlagwort
vollzeitlehrgang

 

Gelistet in folgenden Rubriken:
  • Technik, Produktion, Umwelt » Energietechnik, Elektrotechnik, Elektronik

 

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