Institut für Berufliche Bildung AG

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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
Bewertung dieses Anbieters
Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53c SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken
Kurs-ID | P-914-I |
Dauer | 18 Stunden |
Unterrichtszeiten | Vollzeit |
Kosten | k. A. |
Zielgruppe | Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen. |
Voraussetzung | Es ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen. |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Förderung | Bildungsgutschein |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | keine Beschränkung |
max. Teilnehmerzahl | 25 |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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IBB AG Stuttgart
Tübinger Straße 8 - 10 70178 Stuttgart |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Ja | Nein |
Beschreibung |
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Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß. Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. |
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