Personzentrierte Beratung/Aufbaustufe - Modul III: Psychosoziale Beratung/GwG/DGfB
Kurs-ID | 2020 |
Datum | 24.11.2023 bis 22.02.2025 |
Dauer | 1 Jahr + ca. 3 Monate berufsbegleitend, ca. alle 8 Wochen ein Kurs |
Unterrichtszeiten | freitags, 09.30 -19.15, samstags, 09.30 - 19.15 |
Kosten | 3.750,00 € |
Zielgruppe | Personen, die im psychosozialen, päd., psycholog. med. und pfleg.(u.Ä.) Arbeitsfeldern tätig sind |
Voraussetzung | erfolgreich absolvierte Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundstufe/GwG |
Abschluss | Personzentrierte/-r psychosoziale/-r Berater/-in/GwG/DGfB |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | 8 |
max. Teilnehmerzahl | 14 |
Dozent | Dr. Dorothea Kunze-Pletat & Doris Mueller |
spezielles Angebot für Dozenten | Nein. |
Veranstaltungsort
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pro firma, Tulpenstraße 6
Tulpenstraße 6 71093 Weil im Schönbuch - Breitenstein |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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k. A. | Ja | Ja |
Beschreibung |
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Die berufsbegleitende Ausbildung Personzentrierte Beratung/Aufbaustufe – psychosoziale Beratung bietet die Möglichkeit, sich weiterführende und spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf die Durchführung Personzentrierter Beratung bei Klienten/-innen mit unterschiedlichen Problemen aus verschiedenen Bereichen der Beratungspraxis in Theorie und Praxis anzueignen. Die Ausbildung ermöglicht Kandidaten und Kandidatinnen eine differenzierte Professionalisierung, um Personzentrierte Beratung in unterschiedlichen psychosozialen Beratungsfeldern selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Schwerpunkt ist es, die Anwendung der Personzentrierten Grundprinzipien im jeweiligen Tätigkeitsfeld praxisorientiert einzuüben. Lehrinhalte: - Psychologische Theorien zur Entwicklung des Menschen von Geburt bis Tod, wie z.B. Bindungstheorie, - Internationale Klassifikation psychischer Störungen - Theorien zur Genese psychischer Störungen - Vertiefung der Neurosenlehre, Psychopathologie und Psychosomatik (Kasuistik) - Krankheits- u. Störungstheorie des Klientenzentrierten Psychotherapiekonzepts in Bezug auf differentielles beraterisches Vorgehen Methodische Grundlagen für professionelle Personzentrierte Beratung in der Sozialen Einzelfallhilfe - Schulderberatung - Schwangerschaftskonfliktberatung - Krisenintervention: Psychotraumata und Entwicklungskrisen - Successful Aging-Strategien - Konzepte der Prävention und Rehabilitation - Erziehungsberatung - Interkulturelle Beratung - Berufsberatung Methodische Grundlagen für professionelle Personzentrierte in der Paar-, Familien- und Gruppenberatung - Beratung in Bezug auf weibliche bzw. männliche Identität und Rolle (Gendermainstreaming) - interkulturelle Beratung - Sexualberatung - Soziale Interaktion und Kommunikation ("Beziehungstheorien") - Personzentrierte Gruppentheorie - Personzentrierte Systemtheorie - Indikation und Erfolgsbeurteilung unterschiedlicher Beratungssettings (Gruppe, Familie usw.) - Forschungs- und Kontrollmethoden - Methoden zur Qualitätssicherung in der Paar-, Familien- und Gruppenberatung - Berufsrecht - Ethik des bratenden Handelns - Berufsidentität - Vernetzungsarbeit - Spannungsfeld zwischen institutionellen Rahmenbedingungen und Personzentrierten Beratungsansatz - Organisationspsychologische Aspekte Zulassungsvoraussetzungen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Soziologie, Pflegewissenschaften) Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie durch mindestens acht Jahre Berufspraxis und einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen. mindestens drei Jahre einschlägige berufliche Praxis eine abgeschlossene Weiterbildung in „Personzentrierter Beratung – Grundlagen“ (ehemals „klientenzentrierte Gesprächsführung“) – dies ist – nach den früheren GwG- Richtlinien -der Nachweis von Modul 1 & 2 Nachweis einer regelmäßigen und kontinuierlichen Tätigkeit in den o. g. Beratungsfeldern zu Beginn und während der Weiterbildung - weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Beratungspraxis Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden. Anmerkung zu den Übergangsrichtlinien: Bisher dauerte die Weiterbildung zum/zur Personzentrierten Berater/-in /GwG vier Jahre: a)Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen – zwei Jahre berufsbegleitend –(435 Stunden – 290 Stunden mit Ausbilder/-in - & 145 Stunden in Eigenverantwortung) b)´Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Aufbaustufe – zwei Jahre berufsbegleitend –(580 Stunden – 290 Stunden mit Ausbilder/-in - & 290 Stunden in Eigenverantwortung) ab Herbst 2012 wird die Weiterbildung zum Personzentrierten Berater/-in/GwG – angelehnt an die Empfehlungen der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung) - drei Jahre dauern: Die Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen wird um ein Jahr verkürzt und wird die Hälfte der Stunden haben. Für Absolventen/-innen der zweijährigen Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen gelten vorliegende Übergangrichtlinien – eine verkürzte – von facilitate konzipierte -Aufbaustufe: Ein Jahr und 3 Monate- 380 Std.: 180 Std. mit Ausbilderinnen & 200 Std. in Eigenverantwortung (anstatt wie bisher 580 Std) Dauer der verkürzten Afbaustufe: 180 Weiterbildungsstunden mit Ausbilder/-innen: Theorie: ca. 30 Stunden - Praxis: ca. 50 Stunden Die Theorie wird bei jedem Kurs mit praktischen Übungen verknüpft, wobei die Praxis – wie aus der Stundenzahl ersichtlich ist – überwiegt. Selbsterfahrung: ca. 30 Stunden Die Teilnehmer/-innen werden unterstützt, sich selbst zu reflektieren und sich in ihrer Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Sie erhalten auch Beratung hinsichtlich der Verwirklichung der Personzentrierten Prinzipien in Bezug auf sich selbst und auf ihre Beziehungsgestaltung. Differenzierung von Selbst - und Fremdwahrnehmung innerhalb der Ausbildungsgruppe Vertiefte Förderung von Bedingungsfreier Positiver Beachtung (BPB), Kongruenz, Empathie und Selbst- BPB, Selbstempathie im Rahmen des Gruppenprozesses Reflexion der Berater/innenrolle in Bezug auf die Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess Supervision mit der Ausbilderin: ca. 50 Stunden Unterstützung bei und Feedback zu den vorgestellten Beratungsgesprächen: Reflexion von Anwendungserfolgen und -schwierigkeiten bei der Gestaltung der professionellen Berater-Klient/-in- Beziehung, Reflexion von persönlichen und tätigkeitsspezifischen Anteilen in den vorgestellten Beratungsgesprächen Persönliche u. fachliche Unterstützung des Beratungsprozesses Reflexion der persönlichen Anteile in Bezug auf die Beziehungsgestaltung Abschluss der Weiterbildung: mind. 20 Stunden Die in der Ausbildung erworbenen praktischen und theoretischen Kenntnisse werden anhand der Präsentation eines Beratungsprozesses in der Gruppe gemeinsam reflektiert. 200 Weiterbildungsstunden Einzelarbeit und kollegiale Arbeit (ohne Ausbilder/-innen): kollegiale Gruppenarbeit – ca. 30 -40 Stunden die Teilnehmer/-innen treffen sich in regelmäßigen Abständen zur kollegialen Supervision, d.h. zur Fallbesprechung und zur Supervision von Gesprächsaufnahmen. Die Bedeutung der kollegialen Supervision im Rahmen der Ausbildung entspricht der personzentrierten Auffassung, dass das Vertrauen in die Aktualisierungstendenz die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz ermöglicht. Das bedeutet auch, dass es ein Ziel von Ausbilder/innen ist, ihre besondere Bedeutung für den Lernfortschritt der Teilnehmer/-innen zunehmend zurückzunehmen zugunsten einer wechselseitigen Förderung in der Gruppe. Eigenstudium – ca. 50 Stunden Das Studium relevanter Fachliteratur wird in Eigenarbeit durchgeführt Jede/-r Ausbildungskandidat/-in erarbeitet 2 schriftliche Ausarbeitungen zu theoretischen Themen und präsentiert die Vorträge in der Ausbildungsgruppe Die Auswahl der Themen kann sich sowohl an der Grundlagenlektüre orientieren als auch an den tätigkeitsspezifischen Interessen der Ausbildungskandidaten-/innen Beratungspraxis – ca. 60 Stunden Die Beratungen Die Beratungen beziehen sich auf mindestens 4 Klienten bzw. Klientinnen mit unterschiedlichen Beratungsanlässen. Um in unterschiedlichen Praxisfeldern Erfahrungen zu sammeln, wird empfohlen: Zwei Beratungsprozesse im Einzelsetting dauern länger als 10 Sitzungen, zwei Beratungsprozesse eines Paares, einer Familie oder einer Gruppe umfassen mind. 5 Sitzungen. Dokumentation der Beratungsprozesse Die Dokumentation umfasst Beratungsanlass, Indikation, Klientenbeurteilungsbögen des Beratungsprozesses, Verfahren zur Dokumentation des Beratungsprozesses, Ton- oder Videoaufnahmen der Beratungsstunden schriftliche Darstellung des Falles und des Beratungsprozesses Selbstreflexion als Berater/-in in der jeweiligen Beratungsstunde unter Personzentrierten Aspekten. Lehrberatung – mind. 20 Stunden Die Lehrberatung umfasst mindestens 20 Einzelstunden, die parallel zur Weiterbildung mit in der Regel wöchentlicher Frequenz absolviert werden sollte. Die Lehrberatung muss von einem/einer von der GwG anerkannten Personzentrierten Berater/in bzw. Psychotherapeut/in absolviert werden. Verfassen der Abschlussarbeit - ca. 40 Stunden Die Abschlussarbeit umfasst schwerpunktmäßig die theoretische und praktische professionelle Reflexion von zwei (1 x Einzelsetting, 1 x Mehrpersonensetting) vorzustellenden vollständig dokumentierten und schriftlich dargestellten Beratungsprozessen, die eine Selbstreflexion als Personzentrierte/-r Berater/-in mit einschließt. Die Abschlussarbeit wird in der Abschlussprüfung in der Gruppe präsentiert – hier werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse überprüft. |
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