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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Kurs-ID | 332771 |
Datum | 09.10.2021 bis 04.12.2021 |
Dauer | 80 Unterrichtseinheiten |
Unterrichtszeiten | Sa 08:00 - 14:00 Uhr |
Kosten | 995,00 € |
Zielgruppe | Alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, aber als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" im Handwerk anerkannt werden wollen. |
Bildungsart | Fortbildung/Qualifizierung |
Unterrichtsform | Wochenendveranstaltung |
Voraussetzung | Personen mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung (§ 5 HWO) und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) oder einer gleichwertigen beruflichen Tätigkeit, deren Ausbildung bzw. Tätigkeit für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen bereich ergänzbar sein muss. |
Abschluss | Internes Zertifikat |
Förderung | Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unterstützt in diesem Fachkurs Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit 30 bzw. 50 %! Eine weitere Förderung des Kursentgelts aus Mitteln der Europäischen Union ist nicht zulässig. Informieren Sie sich. |
Präsenzkurs | Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | 14 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Gutenbergstraße 49 68167 Mannheim, Universitätsstadt |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Ja | k. A. | Ja |
Beschreibung |
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Durch die Änderung des § 5 der Handwerksordnung und in Abstimmung mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3(BGV A3) und TRBS dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, welche Tätigkeiten der Teilnehmer ausführen darf. Dadurch wird es Fachkräften besonders aus gewerblich-technischen Berufen erlaubt, bestimmte Arbeiten (festgelegte Tätigkeiten) bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Beachten Sie bitte die Gültigkeitsvoraussetzungen. Inhalte nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3): Bereiche: Gültigkeit/Nachqualifizierung: Zugangsvoraussetzungen: Ansprechpartner: |
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