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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
Stationsleiter/in / verantwortliche Pflegefachkraft
Kurs-ID | VT 1163 |
Datum | 27.09.2021 bis 29.11.2022 |
Dauer | 12 Monate |
Unterrichtszeiten | Teilzeit |
Kosten | 3.280,00 € |
Zielgruppe | Pflegefachkräfte mit einjähriger Berufserfahrung |
Voraussetzung | abgeschlossene Ausbildung in der Pflege und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Pflege |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | 10 |
max. Teilnehmerzahl | 15 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Berufsfortbildungswerk des DGB
Kleemannstraße 8 70372 Stuttgart |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | k. A. | k. A. |
Beschreibung |
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Der Leitungskraft in stationären, teilstationären und ambulanten Pflegebereichen in der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege (Stationsleitung) wird in der heutigen Zeit ein hohes Maß an Verantwortung übertragen. Sie muss daher für ihren Arbeitsbereich die Führungsaufgaben so wahrnehmen, dass • eine Atmosphäre für konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit geschaffen wird, um bei den Mitarbeiter/innen ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen • bei der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe der bestmögliche Einsatz von Arbeitsleistung und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden. Der Lehrgang ist nach dem Weiterbildungsgesetz von Baden-Württemberg staatlich anerkannt und umfasst 720 Stunden, davon sind 144 Std. unterrichtsbegleitende Praxisanteile. Er schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. Nach 480 Unterrichtsstunden (ca. nach einem Jahr) ist es möglich, im Sinne der Rahmenvereinbarung SGB XI § 71 (vormals §80) ein Zertifikat als „verantwortliche Pflegefachkraft“ zu erwerben und den Lehrgang ohne staatlichen Abschluss zu beenden. Hierfür beträgt die Zulassungsvoraussetzung lediglich ein Jahr Berufspraxis nach dem Pflegeexamen. • Abgeschlossene Berufsausbildung, entweder als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Hebamme bzw. Entbindungspfleger oder als Heilerziehungspfleger/in |
Schlagworte |
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stationsleitung, stationsleiter, stationsleiterin |
Gelistet in folgenden Rubriken: |
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