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Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.
Auffrischung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4
Kurs-ID | 314630 |
Datum | 23.02.2021 |
Dauer | 8 UE |
Unterrichtszeiten | ein Tag Vollzeit |
Kosten | 280,00 € |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Abschluss | Teilnahmezertifikat |
Präsenzkurs | Keine Angabe. |
mind. Teilnehmerzahl | k. A. |
max. Teilnehmerzahl | 12 |
URL des Kurses | Details beim Anbieter |
Anmelde URL des Kurses | Direkte Anmeldung beim Anbieter |
spezielles Angebot für Dozenten | Keine Angabe. |
Veranstaltungsort
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Handwerkskammer Außenstelle Pforzheim
Wilferdinger Str. 6 75179 Pforzheim |
Abendkurs | Bildungsgutschein | Barierrefreier Zugang |
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Nein | Nein | k. A. |
Beschreibung |
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Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Mit der geänderten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) in Bezug auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) müssen Sachkundige ihre Befähigung aktualisieren und neu nachweisen. Um Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir Ihnen diesen gesetzlich geforderten Fortbildungslehrgang an. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht zu reaktivieren, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden! Inhalte: Rechtliche Grundlagen - aktueller Stand, TRGS 519 - aktueller Stand, Asbest unter den gesetzlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung, Überdeckungsverbot, Reinigen von Asbestzementprodukten, Behördliche Ausnahmen, Berufsgenossenschaftliche Information, Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch |
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