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Benutzerkonto/Ihre Weiterbildung/Kurs finden/Auffrischung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4

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    Kurs-Nr.: 24058156

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Bildungs- und Beratungsanbieter

Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe aus 76187 Karlsruhe

Klicken Sie hier, um das Profil des Anbieters aufzurufen.

Dieser Anbieter wurde nach den Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.

Ob für einen Kurs Bildungszeit beansprucht werden kann, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Der Anbieter erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob für einen Kurs z.B. thematisch oder vom Umfang her (durchschnittlich 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag) Bildungszeit in Frage kommt.

Bewertung dieses Anbieters

Auffrischung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4

Kurs-ID 314630
Datum 23.02.2021
Dauer 8 UE
Unterrichtszeiten ein Tag Vollzeit
Kosten 280,00 €
Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit
Abschluss Teilnahmezertifikat
Präsenzkurs Keine Angabe.
mind. Teilnehmerzahl k. A.
max. Teilnehmerzahl 12
URL des Kurses Details beim Anbieter
Anmelde URL des Kurses Direkte Anmeldung beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten Keine Angabe.
Veranstaltungsort
 
Handwerkskammer Außenstelle Pforzheim
Wilferdinger Str. 6
75179 Pforzheim

Diese Kartendarstellung kann ungenau sein, da zur Lokalisierung eines Kurses derzeit nur Postleitzahl und Ort der Kursstätte, jedoch (noch) keine Straßen-Informationen erfasst und übermittelt wird. Sie sollten daher die Kartendarstellung nicht zur Routenplanung verwenden.

Hinweis: ein Update der Kurserfassung mit vollständigen Adressen für Kursstätten ist in Planung.

 

Abendkurs Bildungsgutschein Barierrefreier Zugang
Nein Nein k. A.

 

Beschreibung
Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Mit der geänderten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) in Bezug auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) müssen Sachkundige ihre Befähigung aktualisieren und neu nachweisen.
Um Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir Ihnen diesen gesetzlich geforderten Fortbildungslehrgang an.

Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während dieser Gültigkeitsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht zu reaktivieren, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang absolviert werden!

Inhalte: Rechtliche Grundlagen - aktueller Stand, TRGS 519 - aktueller Stand, Asbest unter den gesetzlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung, Überdeckungsverbot, Reinigen von Asbestzementprodukten, Behördliche Ausnahmen, Berufsgenossenschaftliche Information, Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch

 

Gelistet in folgenden Rubriken:
  • Technik, Produktion, Umwelt » Umwelttechnik, Umweltschutz, Öko-Audit

 

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