Einstufungstest

Machen Sie bitte vor Ihrem ersten Kurs unseren Online-Einstufungstest hier. Ihr Ergebnis plus einige Kursempfehlungen werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Termine für eine Einstufung in einem persönlichen Gespräch sind erhältlich per Mail oder Telefon.

Infos zu Englischkursen

Kleine Arbeitsgruppen garantieren einen hohen Lerneffekt!
Kurse werden normalerweise ab 4 Personen durchgeführt, Höchstteilnehmerzahl ist 8 Personen, sofern nicht anders angegeben.
Alle Dozenten und Dozentinnen sind Muttersprachler mit langjähriger Unterrichtserfahrung. Weitere Infos über unsere Lehrkräfte finden Sie hier.

Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden.
Für eine Übersicht über alle unsere Kurse klicken Sie hier für Erwachsenen-Kurse und hier für Kinder und Schüler Kurse.

Die Mitgliedschaft....oder wie Sie sparen können!
Als Mitglied des Carl-Schurz-Hauses können Sie sich auf viele Vorteile freuen: nicht nur Ermäßigungen auf alle regulären Sprachkurse, sondern auch Vergünstigungen bei fast allen anderen Angeboten des Carl-Schurz-Hauses. Unser aktuelles Programm mit allen Veranstaltungen erhalten Sie selbstverständlich kostenfrei nach Hause geliefert. Natürlich ist im Mitgliedsbeitrag auch die kostenlose Nutzung unserer umfangreichen Bibliothek enthalten (für DVD-Entleihungen entsteht Ihnen nur ein geringer Unkostenbeitrag). Darüber hinaus unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag aktiv unsere kulturelle Arbeit.

Firmen bekommen Mitgliedschaften für alle Mitarbeiter:innen.

Für weitere Informationen/Beitrittserklärung klicken Sie hier.

Hinweis: Eine Online-Anmeldung für die Mitgliedschaft ist zur Zeit leider nicht möglich. Wenden Sie sich stattdessen bitte telefonisch an unser Sekretariat (0761 / 556527-0).

Für die Teilnahme an den Kursen ist eine Anmeldung mit Angabe der Kursnummer unbedingt erforderlich. Bitte melden Sie sich unbedingt eine Woche vor Kursbeginn an. Nur wenn wir rechtzeitig, d.h. eine Woche vorher wissen, für welchen Kurs Sie sich entschieden haben, können wir einen geordneten Kursbeginn gewährleisten. Auch nachdem Kurse angefangen haben, können Sie jederzeit einsteigen! Dies betrifft nicht Kurse, die voll belegt sind.

Die Bezahlung der Kursgebühr kann nur per Lastschrift erfolgen. Der Lastschriftbeleg dient als Einzahlungsquittung. Der Einzug erfolgt erst nach Kursbeginn, um sicher zu gehen, dass Ihr gewählter Kurs definitiv stattfindet und gesichert ist, dass Sie vom Niveau her im richtigen Kurs sind; hier brauchen Sie keinen Nachweis über entrichtete Kursgebühren vorzulegen. Eine Rückerstattung kann nicht erfolgen, wenn ein Teilnehmer den Unterricht abbricht oder Stunden nicht besuchen kann.

Muss durch den Ausfall einer Lehrkraft der Unterricht ausfallen, ist das Carl-Schurz-Haus um Ersatz oder einen Ersatztermin bemüht. Die Mindestteilnehmerzahl eines Sprachkurses ist in der Regel 4 Personen, die Höchstteilnehmerzahl 8 Personen. Ausnahmen sind bei besonderen Kursen möglich. Sollte für einen Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist das Carl-Schurz-Haus nicht verpflichtet, den Kurs durch- oder weiterzuführen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann erstattet. Es gibt in diesem Fall auch die Möglichkeit, den Kurs mit geringerer Personenzahl und Aufpreis oder mit kürzerer Laufzeit durchzuführen. Dies wird mit den Interessent:innen abgesprochen. Die Kurskoordinatorin behält sich vor, Kurse zusammenzulegen, wenn Kurse eine geringere Beteiligung haben und der Wissensstand etwa gleich ist. Entfällt jedoch ein Kurs gänzlich oder wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, werden Sie automatisch benachrichtigt. Bei den Angaben, ab welcher Lektion ein Kurs beginnt, kann es zu leichten Verschiebungen kommen, da diese Angaben bis zu 5 Monate vorausgeplant werden.

Für Verluste von Gegenständen bei den Programmen in oder außerhalb des Institutes sowie bei Unfällen in Kursen oder in Zusammenhang mit Kursen übernimmt das Carl-Schurz-Haus keine Haftung. Sollte ein Angebot ausfallen oder abgebrochen werden müssen oder im Falle von höherer Gewalt, ist das Carl-Schurz-Haus nicht zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet. Für Kurse, die in Zusammenarbeit mit Volkshochschulen durchgeführt werden, welche auch die Empfänger der Kursbeiträge sind, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Volkshochschule. Diese Ausschreibung entspricht diesem Stand (siehe unten). Änderungen sind vorbehalten.

AGB für Sprachkurse