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Pflege (3-jährige general. Ausbildung)

Aufnahmebedingungen

  • der mittlere Schulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
    – einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
    – einer mindestens einjährigen Helferausbildung in der Pflege
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis
  • der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse, wenn ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde
  • die Erklärung eines von der Schule als geeignet angesehenen Trägers einer Einrichtung mit einer Pflegeeinrichtung bzw. eines ambulanten Dienstes
  • ein Lebenslauf mit Passbild
  • eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung bescheinigen
  • eine Heiratsurkunde bei Verheirateten oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
  • ein erweitertes Führungszeugnis

 

Die Ausbildung wird durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter in Form eines Bildungsgutscheins gefördert.

Ausbildungsziel

Staatliche Prüfung zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“

Dauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt im dualen System an der Berufsfachschule für Pflege in Kooperation mit einer Einrichtung der Pflege.

Kosten

  • Für den Besuch der Pflegeschule besteht Schulgeldfreiheit.
  • Lernmittelfreiheit wird soweit möglich und zulässig gewährt.
  • Weitere Kosten können durch Messebesuche oder Ähnliches entstehen.