WEG-Buchhaltung und Jahresabrechnung für Einsteiger/innen
Veranstaltungsdetails
Die WEG-Buchhaltung sowie das Aufstellen eines Wirtschaftsplans und einer korrekten Jahresabrechnung gehören zu den wichtigsten Aufgaben eines WEG-Verwalters. Eventuelle Fehler können weitreichende Folgen haben (Abberufung, Haftung des Hausverwalters usw.). Um diese zu vermeiden, können Sie durch dieses Seminar ihre Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verbessern:
Inhalt
- Änderungen durch die WEG-Reform (WEMoG)
- Grundlagen des WEG-Rechts
- Grundsätze der WEG-Buchhaltung
- Wichtige Urteile und Vorschriften
- Kostentragungspflichten
- Änderung der Kostenverteilung
- Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
- Beschlüsse, Beschlusskompetenz
- Wichtige Unterlagen
- Organisation und Geschäftsprozesse in der Buchhaltung
- Wirtschaftsplan
- Laufende Buchhaltung
- Jahresendarbeiten
- Wichtige Beschlüsse
- Erhaltungsrücklage
- Spezielle Buchungsfälle und Besonderheiten
- Heizkostenverordnung
- Lohnanteile gem. § 35a EStG
- Vermögensbericht
- Aufbau und Inhalt der Jahresabrechnung
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Informationen zum Seminar für Fortgeschrittene unter Dok-Nr. 143136887
Nach der Teilnahme an weiteren Seminaren zum Thema Immobilienmanagement, mit einem Gesamtumfang von mindestens 50 Unterrichtsstunden (ein Seminartag umfasst 8 Unterrichtsstunden), können Sie an einem schriftlichen Leistungsnachweis (Test) teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme schließen Sie mit einem IHK Zertifikat ab.
Näheres zum Zertifikatslehrgang siehe unter Mehr zur Veranstaltung.
Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, dass sich jeder Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden muss. Personen, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen insgesamt 40 Weiterbildungsstunden nachweisen. Ein Seminartag umfasst 7 Zeitstunden.
Die Pflicht zur Weiterbildung gilt ebenso für Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligt sind.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar werden 7 Zeitstunden bestätigt.