Fortbildung nach EfbV, AbfAEV, Fachkunde für Abfallbeauftragte
Veranstaltungsdetails
Zielgruppe
Unternehmen,
- die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen wollen.
- in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen.
- die regelmäßig Abfälle auf öffentlichen Straßen transportieren
Inhalte
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und die damit verbundenen Rechtsverordnungen
- Abfallverbringung und die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU- und landesrechtlichen Grundlagen, inter- und supranationale Übereinkommen, kommunales Satzungsrecht sowie amtlich veröffentlichte Verwaltungsvorschriften
- Umwelteinwirkungen
- Betriebliche Haftung
- Arbeitsschutz
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
- Betriebliche Risiken und einschlägige Versicherungen
- das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
- Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten
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Nutzen
Dieser Kurs erfüllt die in § 9 bzw. § 11 EfbV oder § 4 bzw. § 5 AbfAEV (ehemals Transportgenehmigung) genannten Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen.
Dies gilt ebenfalls für die Fachkunde für Betriebsbeauftragte, die sich an § 59 KrWG sowie entsprechenden Regelungen orientiert.