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Informationen zum Berufskolleg I Gesundheit und Pflege

Ausbildungsziel

Die Ausbildung am Berufskolleg I Gesundheit und Pflege soll die fachtheoretische und fachpraktische Grundkenntnisse für Tätigkeiten im pflegerischen, medizinischen und erzieherischen Bereich vermitteln und die Allgemeinbildung vertiefen. Zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder “Assistent im Gesundheits- und Sozialwesen” sind zusätzliche Prüfungen im berufspraktischen Bereich und im Wahlbereich abzulegen.

Sie ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen,

  • die eine berufliche Grundbildung im gesundheitlichen Bereich erwerben wollen und/oder
  • den Besuch des Berufskolleg II Gesundheit und Pflege anstreben, um dort die Fachhochschulreife zu erlangen.
  • Der Besuch des Berufskollegs I befreit von der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
  • In den Fächern Mathematik und Englisch findet individuelle Förderung statt.

Aufnahmebedingungen

  • Zeugnis der Fachschulreife oder
  • Abschlusszeugnis der Werk- oder Realschule oder
  • Versetzung in Klasse 10 (11) eines Gymnasiums des achtjährigen (neunjährigen) Bildungsganges

Anmeldung

Anmeldung über das Bewerberverfahren online (BewO).

 

Kosten

  • Für den Besuch des Berufskollegs I besteht Schulgeldfreiheit.
  • Lernmittelfreiheit wird, soweit möglich und zulässig, gewährt.
  • Fahrtkosten werden bis auf einen Eigenanteil gewährt.

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Stundentafel

1Pflichtfächer
1.1Allgemeiner Bereich:
Religionslehre/Ethik1
Geschichte mit Gemeinschaftskunde2
Deutsch/Betriebliche Kommunikation3
Englisch3
Mathematik2
1.2Berufsfachlicher Bereich: 
Biologie mit Gesundheitslehre5
Pflege2
Wirtschaft und Recht2
Ernährungslehre und Diätetik3
Datenverarbeitung/Textverarbeitung2
Projektkompetenz1) 
2Wahlpflichtbereich5
Pflegeübungen und –dokumentation2) 3
Übungsfirma2) 
Labortechnologie
3Wahlbereich 
4Praktikum2) 

1) Die Projektkompetenz ist integrativer Bestandteil des Unterrichts im berufsfachlichen Bereich. Der Anteil der Projektkompetenz beträgt ca. 1/9.
2) Das Praktikum ist fakultativ.

Anmeldetermin

Bis jeweils zum 1. März jeden Jahres.

Rückantwort erhalten Sie laut Schulgesetz zwischen dem 20. und 25. März jeden Jahres.

Eine endgültige Zusage kann erst nach Abgabe des Abschluss-/Versetzungszeugnisses (siehe Aufnahmebedingungen) erfolgen.

Gehen mehr Anmeldungen ein als Schulplätze vorhanden sind, wird ein durch Erlass geregeltes Auswahlverfahren durchgeführt.