Ein Zeichen für Weltoffenheit und gegen Fremdenhass: Die IHK Hochrhein-Bodensee beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir“. Machen auch Sie mit!
Nr. 13270

Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Veranstaltungsdetails

Nutzen

Im Seminar werden Ihnen die Grundlagen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung dargelegt und Möglichkeiten aufgezeigt, diese selbst zu erstellen bzw. zu überprüfen.

Inhalt

  • Betriebskostenverordnung
  • Mietvertragliche Vereinbarungen
  • Abrechnungszeitraum und -frist
  • Inhalt der Abrechnung
  • Kostenzusammenstellung
  • Umlagemaßstab
  • Berechnung der Vorauszahlungen
  • Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
  • Belege und Belegeinsicht
  • Fälligkeit des Nachforderungsanspruchs und Verjährung
  • Nachbesserung und Ergänzungen
  • Ausschlussfrist für Nachforderungen
  • Teilabrechnung
  • Unterlassene/unbrauchbare Abrechnung
  • Einwendungsausschluss des Mieters
  • Ausgleich der Abrechnung
  • Abrechnung bei Eigentümer- und Mieterwechsel
  • Heizkostenformblatt und Datenabgrenzung
  • Kontrolle der Heizkostenabrechnung
  • Heizkostenverordnung
  • Schätzungen/Hochrechnungen

Nach der Teilnahme an weiteren Seminaren zum Thema Immobilienmanagement, mit einem Gesamtumfang von mindestens 50 Unterrichtsstunden (ein Seminartag umfasst 8 Unterrichtsstunden), können Sie an einem schriftlichen Leistungsnachweis (Test) teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme schließen Sie mit einem IHK Zertifikat ab.

Näheres zum Zertifikatslehrgang siehe unter Mehr zur Veranstaltung.


Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, dass sich jeder Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden muss. Personen, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen insgesamt 40 Weiterbildungsstunden nachweisen. Ein Seminartag umfasst 7 Zeitstunden.

Die Pflicht zur Weiterbildung gilt ebenso für Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligt sind.

Die vorliegenden Seminare dienen diesem Weiterbildungsnachweis.



Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 08.05.2024
    09:00 - 17:00 Uhr
  • 04.10.2024
    09:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Bauträgerfirmen, Immobilienmakler, Sondereigentums- oder Mietverwalter, Steuerberater, Banken, Versicherungen, Eigentümer von Gebäuden, Mieter