Geprüfte/r Handelsfachwirt/in
Veranstaltungsdetails
Der Handel benötigt in zunehmendem Maße qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Mit der Weiterbildung zum Handelsfachwirt / zur Handelsfachwirtin bereiten Sie ihren beruflichen Aufstieg vor.
Als ausgebildeter Handelsfachwirt sind Sie fit für den Einstieg in eine Führungsposition: Sie verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in ihrem Gesamtzusammenhang, können diese beurteilen und steuern. Je nach Aufgabengebiet betreuen Sie den Ein- und Verkauf, entwerfen Marketing-Konzepte, werten Umsatz- und Verkaufsstatistiken aus, setzen das betriebliche Controlling als Instrument der erfolgreichen Unternehmenssteuerung ein oder prüfen die Rechtmäßigkeit von Verträgen.
Vermittelt werden im Lehrgang außerdem die zur Durchführung einer Berufsausbildung erforderlichen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Kenntnisse. Auf Grundlage dessen kann Ihnen mit erfolgreichem Bestehen der Weiterbildungprüfung zum/r Handelsfachwirt/in die schriftliche Ausbildereignungsprüfung angerechnet werden. Sie haben damit den Grundstein für den Nachweis der Ausbildereignung gesetzt.
Zielgruppe
Qualifizierte kaufmännische Fachkräfte aus den Branchen des Einzelhandels und des Groß- und Außenhandels, die sich fachlich weiterbilden und ihren beruflichen Aufstieg vorbereiten wollen.
Inhalt
- Unternehmensführung und –steuerung
- Führung und Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Einkauf
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt / zur Geprüften Handelsfachwirtin ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/in oder ine einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen/zum Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder - den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist.