Bildungsurlaub - Fast jeder darf, kaum einer will

14.08.2018
Seit 1974 haben Deutschlands Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern ein Recht auf Bildungsfreistellung – auch Bildungsurlaub genannt. Doch kaum jemand nutzt es.

Bildungszeitgesetz heißt es in Baden-Württemberg, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in NRW oder in Thüringen Bildungsfreistellungsgesetz. Gemeint ist immer die gleiche Sache: Fünf Tage pro Jahr haben Arbeitnehmer das Recht auf einen bezahlten Bildungsurlaub. Ausnahmen: Im Saarland sind es bis zu sechs Tage, in Bayern und Sachsen gibt es ihn gar nicht. Allgemeinbildung, politische und gewerkschaftliche sowie natürlich berufliche Bildung sollte Bildungsurlaub einbeziehen, als er 1974 in Deutschland gesetzlich verankert wurde.

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