Erweiterung der Allgemeinen ESF-Fachkursförderung

01.08.2018
Die allgemeine Fachkursförderung wird um eine Förderung für Teilnehmer/innen ohne Berufsabschluss erweitert. Unabhängig vom Alter der Teilnehmer/innen beträgt der Zuschusssatz hierbei 70% der Kursgebühren.

Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmer/innen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufs-abschluss“ ebenfalls erfüllt.

 

Den neuen Antragsvordruck für Weiterbildungsträger und das angepasste Merkblatt finden Sie unter

ESF

 

Die Förderung für Teilnehmer/innen ohne Berufsabschluss kann erstmals für Kurse, die ab 1. September 2018 beginnen (Förderzeitraum 1. September 2018 bis 31. August 2019), beantragt werden. Anträge können ab sofort gestellt werden.

 

Mehr: esf-bw.de