Menschen mit Behinderungen

Ihre Behinderung liegt im körperlichen, seelischen oder geistigen Bereich oder Sie haben eine Lernbeeinträchtigung?

Sie interessieren sich für eine Weiterbildung, Qualifikation oder möchten Ihren Arbeitsplatz sichern?

Jede Weiterbildung ist ein Baustein zum beruflichen Erfolg.

Überblick Fördermöglichkeiten – umfassende Informationen finden Sie außerdem im Flyer der Agentur für Arbeit Teilhabe am Arbeitsleben (pdf).


Für schwerbehinderte Menschen, verfügen die Integrationsämter, die Agentur für Arbeit und die Rehabilitationsträger über finanzielle Fördermöglichkeiten zu:

  • Technische Arbeitshilfe
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
  • Wohnungshilfen
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen
  • Notwendige Arbeitsassistenz

weitere Leistungen sind Beratung und Information für schwerbehinderte Menschen:

  • Berufsberatung, Berufsorientierung
  • Arbeitsvermittlung und Ausbildungsvermittlung
  • Integrationsfachdienste
  • Gleichstellung
  • Besonderer Kündigungsschutz

Für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, verfügen die Integrationsämter, die  Agentur für Arbeit und die Rehabilitationsträger über finanzielle Fördermöglichkeiten:

  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütun
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
  • Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jungendlicher und junger Erwachsener
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher  und junger Erwachsener
  • Zuschuss für befristete Probebeschäftigung
  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
  • Eingliederungszuschuss
  • Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
  • Einstellungszuschuss bei Neugründungen
  • Förderung der beruflichen Eingliederung durch Vertretung
  • Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb
  • Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Leistungen bei außergewöhnlichen BelastungenPrämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

weitere Leistungen sind Beratung und Information für Arbeitgeber:

  • Beratung und Information für Betriebe
  • Arbeitsmarktberatung
  • Integrationsfachdienste
  • Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, Aufklärungsmaßnahmen
  • Integrationsvereinbarung
  • Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Anrechnung bei Geringbeschäftigung, betrieblichem Praktikum während der Ausbildung und Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplatz
  • Besonderer Kündigungsschutz

Die Seite Rehabilitationsträger und ihre Leistungen des Sozialministerium Baden-Württemberg bietet viele Informationen zu dem Thema wer für welche Leistungen zuständig ist.

Teilhabe behinderter Menschen
Bei dem Begriff der Teilhabe handelt es sich um eine neue, durch das SGB IX geschaffene Bezeichnung, die den bisherigen Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Nach § 1 SGB IX erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden.

In den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finden Sie unter der Rubrik Gesetzte und Verordnungen ausführliche Beschreibungen der gesetzlichen Grundlagen zum Behindertenrecht.

Sozialgesetzbuch IX umsetzen – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Da die Auswahl einer weiterführenden Qualifikation von sehr vielen Faktoren abhängig ist, ist eine Beratung im Einzelfall unerläßlich.

Hier finden Sie einige Anbieter für Qualifizierungen:

Das Fort- und Weiterbildungsangebot für Menschen mit Behinderung der Bundesvereinigung der Lebenshilfe  ist hier abrufbar.

Das Fortbildungsangebot für Behinderte der Diakonie Stetten ist erhältlich unter
Tel. 0 71 51 / 940-0. Qualifizierungs-Angebote finden Sie auch auf den Seiten des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke BV BFW.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke BAG BBW  bietet Informationen zu verschiedenen beruflichen Möglichkeiten.

Die Bundesarbeitskreis Berufsförderungswerke (BuBe) bietet erwachsenen behinderten Menschen berufliche Perspektiven.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnortnahe Berufliche Rehabilitationseinrichtungen ist an erster Stelle eine Interessenvertretung für Rehabilitationseinrichtungen, die wohnortnahe berufs- und persönlichkeitsfördernde Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte junge Menschen absichern.

>>on-line<<  lernen als Lebensqualität für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Menschen mit Lernschwierigkeiten stehen oft vor hohen Barrieren im Alltag und Geschäftsleben, wenn sie neue Technologien wie Internet und PC nutzen wollen.

Das Internetportal >>on-line<< soll genau für diese Zielgruppe die Schwelle jetzt absenken und helfen, grundlegende Computerkompetenzen zu erwerben.  Es wurde im Rahmen des internationalen EU-Projektes >>on-line<< entwickelt, an dem neun Projektpartner in sieben europäischen Staaten beteiligt waren. Es steht in sechs Sprachvarianten zur Verfügung und ist damit das erste europäische interaktive Lernportal für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Eine persönliche Checkliste für die Weiterbildung können Sie mit Hilfe der folgenden Vorlage erstellen:

Checkliste „Qualität beruflicher Weiterbildung“  des Bundesinstituts Berufsbildung.

Rehadat ist ein Informationssystem zur beruflichen  Rehabilitation.