Vergleichbarkeit von Sprachkenntnissen

Mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lehren und Lernen von Sprachen (auf Deutsch abgekürzt als GER oder GERR, auf Englisch als CEF oder CEFR – Common European Framework of Reference) hat der Europarat ein Instrument vorgelegt, das es erstmal ermöglicht, Sprachkenntnisse mittels eines Stufensystems zu klassifizieren. Die Kompetenzstufen werden mit A1, A2, B1, B2, C1, C2 bezeichnet. 

Auf den Stufen A 1 und A2 wird elementare Sprachverwendung, auf den Stufen B1 und B2  selbstständige Sprachverwendung und auf den Stufen C1 und C2 kompetente Sprachverwendung erreicht. Die erworbenen Sprachkenntnisse können durch entsprechende Sprachprüfungen, die im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verankert sind, nachgewiesen und bescheinigt werden. Sprachkenntnisse werden durch dieses Referenzsystem europaweit vergleichbar, was besonders für die berufliche Mobilität innerhalb der EU eine bedeutende Rolle spielt.