Kinderbetreuung während der Weiterbildung

Kinderbetreuung

Erst wenn ein Kinderbetreuungsplatz vorhanden ist, können die meisten Mütter (oder Väter) ihre berufliche Weiterbildung planen und durchführen. Für Kinderbetreuungsplätze ist die Gemeinde, in der Sie wohnen zuständig (nachzufragen in der Gemeindeverwaltung). Seit 1996 hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Staatliche oder private Kinderkrippen nehmen Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren auf. Leider ist die Anzahl der Betreuungsplätze sehr gering. Informationen zu freien Plätzen in der Nähe erhalten Sie vom Jugendamt ihrer Gemeinde/Stadt.

Neben der verlässlichen Grundschule, die die Betreuung von Schulkindern am Vormittag garantiert, gibt es ergänzende Betreuungsangebote am Nachmittag. Die Höhe des monatlichen Entgeltes ist dabei genauso unterschiedlich wie die Angebote selbst, beides wird von den Gemeinden festgelegt . Eine Befreiung der Betreuungskosten kann bei der Gemeinde beantragt werden.

Die Anzahl der Ganztagsschulen vergrößert sich ständig; inzwischen ist der Anteil der Ganztagsschulen an den allgemein bildenden Schulen von 8 % auf 16 % gestiegen. Hier lohnt sich eine Nachfrage im Schulsekretariat.

An vielen Schulen sind auch Schülerhorte eingerichtet worden. Ob eine Betreuung auch während der Schulferien angeboten wird, erfahren Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten.

Eine Alternative zu den genannten Angeboten ist die Tagespflege oder die Kinderfrau. Hier sind individuelle Absprachen möglich. Die Jugendämter helfen bei der Suche nach geeigneten Tageseltern und beraten Sie oder Sie nutzen Zeitungsannoncen.

Wenn ständig auf eine Kinderbetreuung zurückgegriffen werden muss, könnte diese auch von einem Au-pair übernommen werden. Zwei- bis dreimal pro Woche kann das Au-pair die Kinderbetreuung auch am Abend übernehmen. Die Suchmaschine der Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de) listet unter dem Stichwort "Au-pair" viele interessante Treffer: zu internationalen Au-pair-Stellenbörsen sowie zu arbeitsrechtlichen- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen.

Im Internet gibt es zudem eine Reihe von Adress-Datenbanken wie z.B.: