Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG)

Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) regelt Ihre Rechte als Teilnehmer eines Online-Kurses. Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge auf dieser Grundlage. D.h. alle Anbieter von Weiterbildung im Internet benötigen diese Zulassung durch die ZFU, wenn Ihr Angebot kostenpflichtig ist, das Angebot überwiegend räumlich getrennt durchgeführt sowie der Lernerfolg überwacht wird, sprich ein Zertifikat o.ä. vergeben wird.

Für Sie als Kursteilnehmer bietet dieses Gesetz eine Reihe von Vorteilen:

  • Unterrichtsvertrag: Sie haben Anrecht auf einen Unterrichtsvertrag. Die Unterzeichnung dieses Vertrages ist Voraussetzung für eine Kursteilnahme.
  • Widerrufsrecht: Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des ersten schriftlichen Studienmaterials können Sie Ihre Teilnahme widerrufen.
  • Kündigungsrecht: Spätestens zum Ablauf von 6 Monaten können Sie einen Online-Kurs kündigen.
  • Ratenzahlung: Wenn der Kurs länger als drei Monate dauert, haben Sie ein Recht auf Ratenzahlung.

Die ausführlichen Informationen mit Gesetztext und der Liste aller zugelassenen Kursen finden Sie auf der Webseite der ZFU unter www.zfu.de