Gesetze
Teilhabe behinderter Menschen
Bei dem Begriff der Teilhabe handelt es sich um eine neue, durch das SGB IX geschaffene Bezeichnung, die den bisherigen Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Nach § 1 SGB IX erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden.
In den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finden Sie unter der Rubrik Gesetzte und Verordnungen ausführliche Beschreibungen der gesetzlichen Grundlagen zum Behindertenrecht.
Sozialgesetzbuch IX umsetzen - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Inhalt ist hier in einfacher Sprache und in Gebärdensprache abrufbar.










