Förderung
Umfassende Informationen finden Sie bei der Agentur für Arbeit. So z. B. Medien zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Für schwerbehinderte Menschen, verfügen die Integrationsämter, die Agentur für Arbeit und die Rehabilitationsträger über finanzielle Fördermöglichkeiten zu:
- Technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen
- Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
- Wohnungshilfen
- Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
- Notwendige Arbeitsassistenz
weitere Leistungen sind Beratung und Information für schwerbehinderte Menschen:
- Berufsberatung, Berufsorientierung
- Arbeitsvermittlung und Ausbildungsvermittlung
- Integrationsfachdienste
- Gleichstellung
- Besonderer Kündigungsschutz
Für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, verfügen die Integrationsämter, die Agentur für Arbeit und die Rehabilitationsträger über finanzielle Fördermöglichkeiten:
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
- Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jungendlicher und junger Erwachsener
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- Zuschuss für befristete Probebeschäftigung
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Eingliederungszuschuss
- Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
- Einstellungszuschuss bei Neugründungen
- Förderung der beruflichen Eingliederung durch Vertretung
- Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb
- Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
weitere Leistungen sind Beratung und Information für Arbeitgeber:
- Beratung und Information für Betriebe
- Arbeitsmarktberatung
- Integrationsfachdienste
- Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, Aufklärungsmaßnahmen
- Integrationsvereinbarung
- Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Anrechnung bei Geringbeschäftigung, betrieblichem Praktikum während der Ausbildung und Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplatz
- Besonderer Kündigungsschutz
Die Seite Rehabilitationsträger und ihre Leistungen des Sozialministerium Baden-Württemberg bietet viele Informationen zu dem Thema wer für welche Leistungen zuständig ist.
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