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Das neue Zuwanderungsgesetz

Am 5. August 2004 wurde nach mehrjähriger parlamentarischer Befassung das neue Zuwanderungsgesetz verkündet, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Damit ist erstmals eine umfassende Neuregelung des geltenden Ausländerrechts zu einem modernen Zuwanderungsrecht erfolgt. Kernpunkte des Gesetzes sind Arbeitsmigration, humanitäre Regelungen, Integration und Sicherheitsfragen.

Am 28. August 2007 ist die Reform des Zuwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Kernpunkte der Reform sind die Umsetzung von elf aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union, Regelungen zur Bekämpfung von Schein- und Zwangsehen, eine Stärkung der inneren Sicherheit, die Umsetzung staatsangehörigkeitsrechtlicher Beschlüsse der Innenministerkonferenz, die Erleichterung des Zuzugs von Firmengründern sowie vor allem Maßnahmen zur Förderung der Integration von legalen Zuwanderern.

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