Gesetze
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern durch die Agentur für Arbeit: Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) -Drittes Buch- (III), §§77-86,153-159, 417 Abs. 1 in der jeweils geltenden Fassung.
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitgebern durch die Agentur für Arbeit:
Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) -Drittes Buch- (III), §235c,§417 Abs. 2 in der jeweils geltenden Fassung.
Sozialgesetzbuch (SGB) -Drittes Buch-(III) Arbeitsförderung
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