Studieren ohne Abitur
Seit dem Wintersemester 2010/2011 sind Meister und Absolventen gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse beim Hochschulzugang den Abiturienten gleichgestellt.
Sonstige qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife sind zur Aufnahme eines Studiums an allen Hochschulen in einem ihrer beruflichen Ausbildung fachlich entsprechenden Studiengang berechtigt.
Zugangsvoraussetzungen für sonstige beruflich Qualifizierte:
- schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einer auf den angestrebten Studiengang bezogenen studienfachlichen Beratung
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und eine in der Regel mindestens 3-jährige Berufserfahrung
- bestandene Eignungsprüfung
Eignungsprüfung
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen und einem mündlichen
Teil und umfasst sprachliche Kompetenzen, fachspezifische Fähigkeiten
sowie Fragen zur Allgemeinbildung. Die Prüfung kann einmal
wiederholt werden; eine bestandene Prüfung gilt unbefristet.Zugangsvoraussetzungen:
Es gelten die gleichen allgemeinen Voraussetzungen wie für den Direktzugang.
Erworbene Berechtigung:
Die Hochschulen führen die Eignungsprüfung selbst als Prüfungsbehörde durch. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die studiengangbezogene Studienberechtigung erteilt. Die Prüfung wird von einer anderen baden-württembergischen Hochschule anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichen Inhalten handelt.Weitere Informationen
siehe
MWK-Informationsschrift zum Hochschulzugang für Berufstätige (pdf)










