




Hochschulzugang für Berufstätige ist geändert, Gesetz wird erstmalig im Wintersemester 2006/2007 angewendet Download (pdf, 34 KB)
Aufbauend auf einem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können höhere Schulabschlüsse erworben werden:
Fachhochschulreife:
Abendrealschule
(Teilzeitschule für Berufstätige)
Berufskolleg
(Vollzeitschule)
Hochschulreife:
Abendgymnasium
(Teilzeitschule für Berufstätige)
Kolleg
(Vollzeitschule)
berufliches Gymnasium
(Vollzeitschule)




