Fahrtkosten bei Weiterbildung
29.03.2012

Neu geregelt
Besucht ein Beschäftigter eine Bildungseinrichtung, um sich weiterzubilden, so kann er die Fahrkosten zwischen seiner Wohnung und der Bildungsstätte dem Finanzamt gegenüber ab sofort in tatsächlicher Höhe und nicht nur in Form einer Entfernungspauschale geltend machen. Das geht aus zwei gestern veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 2012 hervor (Az.: VI R 44/10 und VI R 42/11).









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