ZFU - Zentralstelle für Fernunterricht
Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht hat ihren Sitz in Köln (www.zfu.de).
Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG) und entscheidet über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge.

Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden. Eine Zulassung ist daher ein wichtiger Hinweis auf die Qualität und Seriosität eines Angebots.