Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in dem Handwerk bestanden hat, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll oder
- wer in einem anderen Handwerk die Gesellenprüfung oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat und in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat. Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule ist bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Der Nachweis einer Berufstätigkeit bei der Zulassung zur Meisterprüfung entfällt, wenn bereits eine Meisterprüfung oder eine der handwerklichen Meisterprüfung entsprechende Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt wurde.











