Fernunterricht
Fernunterricht (engl. Distance Learning) ist ein
verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut
Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 handelt es sich beim
"Fernunterricht" um die "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten,
bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend
räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den
Lernerfolg überwachen." (FernUSG § 1 Abs. 1) Fernlehrgänge können also
durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des
Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum Direktunterricht
- räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier
Zeiteinteilung, bearbeitet. Die pädagogische Begleitung und
Lernerfolgskontrolle grenzt den Fernunterricht wiederum vom
Selbststudium ab.
Quelle: wikipedia
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