Bildungsgutschein
Seit März 2003 händigen die Arbeitsämter an potenzielle Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Bildungsgutscheine aus.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist weiterhin eine vorherige Beratung im zuständigen Arbeitsamt. Im Rahmen der Beratung wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme sowie die Bildungsfähigkeit und -willigkeit des Kunden geprüft. Ein wichtiges Kriterium ist weiterhin auch die Aussicht auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die Aussicht auf Erfolg sollte mit  mindestens 70% bewertet werden.

Bildungsgutscheine werden dann für das festgelegte Bildungsziel, die maximale Bildungsdauer und den Bildungsort ausgestellt. Der Bildungsgutschein kann nun von dem Kunden bei einem Bildungsträger seiner Wahl eingelöst werden. Hierzu gibt das Arbeitsamt dem Kunden Informationen über alle für dieses Bildungsziel zugelassenen Bildungsträger an die Hand. Eine direkte Empfehlung für einen bestimmten Bildungsträger erfolgt nicht. Wichtig ist, dass die geplante Bildungsmaßnahme in dem Gültigkeitszeitraum ( in der Regel 1 Monat ) des Bildungsgutscheines beginnt.

Mit dem Bildungsgutschein wird die Leistung des Bildungsträgers, also die Lehrgangsgebühren eingekauft, die Abrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt weiterhin direkt zwischen Bildungsträger und Arbeitsamt. Die individuellen Förderleistungen wie z.B. Unterhaltsgeld, Fahrkosten usw. sind weiterhin direkt beim Arbeitsamt zu beantragen.
Die Bildungszielplanungen, d.h. die Aufstellung der Maßnahmen für die die Arbeitsämter Bildungsgutscheine ausstellen, sind im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de unter Weiterbildung aufzurufen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit