Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren
| Informationen zum Förderprogramm | |
| Was wird gefördert: | Leitprojekte und Pilotvorhaben die von einem überbetrieblichen Berufsbildungszentrum aus Baden-Württemberg nach den Grundsätzen für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren des Bundesinstitutes für Berufsbildung vom 15.09.2005 oder/und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom Juli 2003 durchgeführt werden: - Personal- und Sachkosten - Bau und Ausstattungsinvestitionen |
| Wer wird gefördert: | • Wirtschaftsorganisationen (z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Fachverbände) • Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft (z.B. gemeinnützige GmbH's, e.V.'s) Die Träger müssen gemeinnützig sein, d.h. auf Gewinnerzielung verzichten. |
| Wie wird gefördert: | Die Förderung des Bundes (BIBB und/oder BAFA) beträgt in der Regel bis zu 50 %. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beteiligt sich an der Förderung von Zentren in Baden-Württemberg im Falle einer Förderung durch den Bund (BAFA bzw. BIBB) mit einem anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Gesamtkosten (Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten) von bis zu 25 %. Dienen die zu fördernden Investitionen überwiegend der Ausbildung, ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig; sollen sie überwiegend für Fort- und Weiterbildung genutzt werden, entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Förderung. Weitere Informationen über die Förderung für Bildungszentren des Handwerks und der Industrie mit überwiegendem Anteil an Ausbildung: www.bibb.de - > Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weitere Informationen über die Förderung für Bildungszentren des Handwerks und der Industrie mit überwiegendem Anteil an Weiterbildung: www.bafa.de -> Wirtschaftsförderung -> Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) |
| Konditionen: | Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
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| Dokumente: | Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberb (word 36 KB) |
| Sonstiges: | Informationen: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg |
| Institution: | |










